Pflege im eigenen Zuhause ist für viele Familien wichtig. Zum einen möchten die wenigsten Menschen in ein Pflegeheim, zum anderen können sich viele Familien die Kosten nicht leisten. Gleichzeitig fordert sie viel Energie. Darum führt der Gesetzgeber zum 1. Juli 2025 ein neues Hilfsangebot ein. Es heißt Entlastungsbudget und steht im § 39 SGB XI. Das Entlastungsbudget fasst zwei frühere Leistungen zusammen: die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Jetzt gibt es nur noch ein gemeinsames Budget. Dieses Budget des Entlastungsbetrgs ist flexibler einsetzbar und übersichtlicher.
Was ist das Entlastungsbudget?
Das Entlastungsbudget ist ein jährlicher Geldbetrag und liegt im Jahr 2025 bei 3.539 Euro pro pflegebedürftiger Person. Mit diesem Geld bezahlt die Pflegekasse Leistungen, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Das kann durch Urlaub, Krankheit oder berufliche Termine passieren. Was die wenigsten wissen ist, dass die Pflegeperson auch verhindert ist, wenn sie einen Friseuertermin hat, mit Freunden einen Kaffee trinken geht oder ins Theater geht. Das Budget kann stundenweise oder tageweise eingesetzt werden. Es gilt für maximal 56 Tage, also acht Wochen, im Kalenderjahr. Wer weniger nutzt, verliert den Rest am Jahresende. Das Geld kann nicht in das nächste Jahr übertragen werden.

Gönnen SIe sich eine Auszeit während durch das Entlastungsbudget die Versorgung gesichert ist.
Wer hat Anspruch auf das Entlastungsbudet?
Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Das gilt für Erwachsene ab dem 1. Juli 2025. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegegrad 4 oder 5 und einem Alter unter 25 Jahren profitieren schon seit dem 1. Januar 2024 von diesr Gesetzesänderung. Sie dürfen ebenfalls das jährliche Budget verwenden. Die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt. Sobald der Pflegegrad bestätigt ist, kann der Antrag gestellt werden.
Wie hoch ist das Budget genau?
Der gemeinsame Jahresbetrag beträgt 3.539 Euro. Er ist für alle Pflegegrade, ausgenommen Pflegegrad 1, gleich hoch. Wer das Geld nur für Verhinderungspflege einsetzt, darf jetzt den volle Betrag ausschöpfen. Wer eine Kombination aus Kurzzeitpflege in einer Einrichtung und Verhinderungspflege zuhause braucht, teilt den Betrag entsprechend auf. Es bleibt immer bei der Gesamtsumme von 3.539 Euro im Jahr.
Wofür darf das Entlastungsbudget genutzt werden?
– Verhinderungspflege zu Hause: Eine Ersatzpflegeperson hilft stundenweise, tageweise oder wochenweise in der Wohnung der pflegebedürftigen Person. Die Ersatzpflegeperson kann dabei Tätigkeiten wie Putzen, Staubsaugen, Wohnung reinigen und Einkaufen übernehmen.
– Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung: Die pflegebedürftige Person bleibt vorübergehend im Pflegeheim, wenn Angehörige nicht betreut werden können.
Reine Sachleistungen wie Körperpflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder die Tagespflege können von einem Betreuungsdienst wie der GLÜCKSMOMENTE GmbH nicht übernommen werden. Diese Tätigkeiten dürfen nach wie vor nur von zugelassenen Pflegediensten übernommen werden.
Wichtige Änderungen gegenüber der alten Regelung
Vor dem 1. Juli 2025 gab es getrennte Beträge. Für Verhinderungspflege standen 1.612 Euro plus ein möglicher Zuschlag aus der Kurzzeitpflege zur Verfügung. Für Kurzzeitpflege gab es ein Budget von 1.774 Euro. Das führte oft zu komplizierten und verwirrenden Umwidmungen. Diese Regeln entfallen vollständig. Jetzt entscheidet der Pflegebedürftige selbst, welche Form der Entlastung er wann braucht. Außerdem entfällt die Wartezeit von sechs Monaten eigener Pflege, bevor das Entlastungsbudget beantragt werden kann.

Das Entlastungsbudget schliesst die Lücke der Versorgung wenn die Pflegeperson einmal eine Auszeit braucht.
Das Entlastungsbudget und der Entlastungsbetrag sind nicht dasselbe
Der Entlastungsbetrag aus § 45b SGB XI bleibt bestehen. Er erhöht sich ab 2025 von 125 Euro auf 131 Euro im Monat. Mit dem Entlastungsbetrag finanziert man haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Angebote zur Unterstützung im Alltag. Er hat nichts mit dem Entlastungsbudget zu tun. Beide Leistungen können parallel genutzt werden. Wichtig ist zu erwähnen, dass auch für die Hauswirtschaft das Entlastungsbudget genutzt werden kann.
So stellen Sie den für das Entlastungsbudget
1. Pflegegrade beantragen, sich vom MDK begutachten zu lassen und Bescheid der Pflegekasse abzuwarten.
2. Der Pflegekasse mitteilen, dass Sie das Entlastungsbudget nutzen möchten. Die GLÜCKSMOMENTE GmbH stellt ihren Kunden hierfür entsprechende Vordrucke zur Verfügung.
3. Nach der Zustimmung wählen Sie eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder eine Ersatzpflegeperson.
4. Legen Sie zusammen einen Zeitraum fest und halten Sie die Kosten fest.
5. Die Pflegekasse zahlt direkt an die Einrichtung, den Betreuungsdienst oder erstattet nach Rechnungsvorlage.
Wenn Sie eine private Ersatzpflegeperson beschäftigen, zum Beispiel einen Nachbarn, erstattet die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten bis zur Jahresgrenze. Fahrtkosten und Verdienstausfall der Ersatzpflegeperson können ebenfalls erstattet werden, wenn Nachweise vorliegen.
Praxistipp Budgetplanung
– Führen Sie ein einfaches Budgetbuch. Notieren Sie jeden Euro, den Sie nutzen.
– Planen Sie Ihren Urlaub frühzeitig. So sichern Sie sich Pflegeplätze in Einrichtungen.
– Nutzen Sie stundenweise Verhinderungspflege, um Arzttermine oder Erledigungen ohne Zeitdruck wahrzunehmen.
– Prüfen Sie im November, ob noch Geld übrig ist. Buchen Sie rechtzeitig Leistungen, damit das Budget nicht verfällt.
Beispiele aus dem Alltag
Beispiel 1: Frau Müller pflegt ihren Mann mit Pflegegrad 3. Im Mai möchte sie eine Woche Urlaub machen. Sie bucht Kurzzeitpflege in einer Einrichtung. Die Kosten betragen 1 000 Euro. Das Geld wird aus dem Entlastungsbudget bezahlt. Es bleiben 2 539 Euro übrig.
Beispiel 2: Herr Müller kümmert sich um seine Mutter mit Pflegegrad 2. Er nutzt einmal pro Woche für drei Stunden eine Ersatzpflegeperson. Die Stunde kostet 30 Euro. Im Jahr entstehen so Kosten von rund 4 680 Euro. Davon bezahlt die Pflegekasse 3 539 Euro aus dem Entlastungsbudget. Den Rest muss Herr Müller selbst übernehmen.
Wie unterstützt Sie die GLÜCKSMOMENTE GmbH?
Unser Betreuungsdienst ist in der Stadt Kaiserslautern und im Kreis Kaiserslautern zugelassen. Wir helfen Ihnen, das Entlastungsbudget richtig einzusetzen. Wir beraten Sie zu allen Formalitäten, übernehmen die Antragstellung und finden gemeinsam Lösungen, damit Sie Auszeiten bekommen. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.
Unsere Checkliste für Sie
– Pflegegrade 2 – 5 vorhanden? Dann einen Antrag stellen.
– Gewünschte Form wählen: Kurzzeitpflege oder Ersatzpflege zuhause.
– Kosten und Tage aufschreiben.
– Nachweise sammeln und einreichen.
– Restbetrag zum Jahresende prüfen.
Das Entlastungsbudget verschafft pflegenden Angehörigen und dem zu pflegenden Menschen mehr Freiraum. Die neue Jahrespauschale von 3 539 Euro kann flexibel eingesetzt werden. Das erleichtert die Planung und sichert eine zuverlässige Betreuung. Nutzen Sie diese Möglichkeiten frühzeitig. Bei Fragen hilft Ihnen die GLÜCKSMOMENTE GmbH aus Kaiserslautern gerne weiter.