Unterstützung bei einem Pflegegrad

Welche Unterstützung gibt es bei einem Pflegegrad?
Ein Pflegegrad ermöglicht Pflegebedürftigen verschiedene Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen. Doch welche Voraussetzungen gelten für die einzelnen Pflegegrade und welche Hilfen stehen Ihnen konkret zur Verfügung? Dieser Ratgeber bietet Ihnen eine verständliche Übersicht zu Voraussetzungen und Leistungen der Pflegegrade 1 bis 5. Doch wie sieht bei einem Pflegegrad Unterstützung aus?

Pflegegrad Unterstützung

Welche Unterstützung nach Pflegegrad

Voraussetzungen für einen Pflegegrad
Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Begutachtung erfolgt in der Regel in der Häuslichkeit, kann jedoch aber auch telefonisch erfolgen. Dabei werden folgende Bereiche bewertet:

Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Der Mitarbeiter des MDK geht bei der Begutachtung nach einem bestimmten Fragenkatalog vor. Dabei werden die unterschiedlichen Fragen mit Punkten bewertet. Je nachdem wieviel Punkte man bekommen hat, oder auch nicht, bekommt man einen Pflegegrad.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Voraussetzungen
Pflegegrad 1 erhalten Personen, deren Selbstständigkeit lediglich geringfügig eingeschränkt ist. Hierfür sind mindestens 12,5 bis unter 27 Punkte im Gutachten erforderlich.

Unterstützungsmöglichkeiten
Monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 40 Euro pro Monat)
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (einmalig bis zu 4.000 Euro)
Beratung und Pflegekurse für Angehörige

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Voraussetzungen
Pflegegrad 2 wird Personen zuerkannt, die in ihrer Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt sind. Die Punktzahl liegt hier zwischen 27 und unter 47,5 Punkten.

Unterstützungsmöglichkeiten
Pflegegeld von 316 Euro pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige
Ambulante Pflegesachleistungen bis zu 724 Euro pro Monat
Monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro
Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 Euro jährlich)
Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro jährlich)
Tages- und Nachtpflege
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Voraussetzungen
Menschen mit schweren Einschränkungen in der Selbstständigkeit erhalten Pflegegrad 3. Der MDK vergibt hier zwischen 47,5 und unter 70 Punkte. Ab diesem Pflegegrad wird die Pflegegrad Unterstützung immer wichtiger.

Unterstützungsmöglichkeiten
Pflegegeld von 545 Euro monatlich bei häuslicher Pflege
Ambulante Pflegesachleistungen bis zu 1.363 Euro monatlich
Monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro
Kurzzeit- und Verhinderungspflege wie in Pflegegrad 2
Tages- und Nachtpflege
Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel und Zuschüsse für Anpassungen im Wohnumfeld

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Voraussetzungen
Pflegegrad 4 setzt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit einem Punktwert zwischen 70 und unter 90 voraus.

Unterstützungsmöglichkeiten
Pflegegeld von 728 Euro pro Monat bei häuslicher Pflege
Ambulante Pflegesachleistungen bis zu 1.693 Euro pro Monat
Monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro
Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege
Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserungen

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Voraussetzungen
Menschen mit außergewöhnlich schweren Beeinträchtigungen und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung werden in Pflegegrad 5 eingestuft. Dies betrifft Personen mit einer Punktzahl von 90 bis 100. Bei einem Pflegegrad 5 ist die Pflegegrad Unterstützung für pflegende Angehörige sehr wichtig. Der pflegende Angehörige läuft sonst Gefahr sich selbst aufzugeben und auszubrennen.

Unterstützungsmöglichkeiten
Pflegegeld von 901 Euro monatlich bei häuslicher Pflege
Ambulante Pflegesachleistungen bis zu 2.095 Euro monatlich
Monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro
Umfangreiche Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege
Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserungen
Zusätzliche Leistungen unabhängig vom Pflegegrad
Unabhängig vom Pflegegrad haben Pflegebedürftige Anspruch auf:
Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Pflegegrad Unterstützung Unterteilung

Welche Ansprüche habe ich bei dem Pflegegrad

Fazit
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf Basis eines detaillierten Gutachtens. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Unterstützungsleistungen. GLÜCKSMOMENTE GmbH berät Sie gerne zu den einzelnen Pflegegraden und unterstützt Sie bei allen Schritten von der Antragstellung bis zur konkreten Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich sicher und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können. Wir sind bei Pflegegrad Unterstützung für Sie da!

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