Entlastungsbetrag Pflegegrad 2: Was Sie damit bezahlen

131 Euro. Jeden Monat. Und trotzdem lassen viele Familien dieses Geld einfach liegen. Nicht, weil sie es nicht brauchen. Sondern weil sie gar nicht wissen, dass es da ist. Oder wofür sie es nutzen dürfen. Dabei ist der Entlastungsbetrag Pflegegrad 2 eine der praktischsten Hilfen überhaupt. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was Sie damit bezahlen können, wie Sie das Geld bekommen und wie Sie verhindern, dass es verfällt. Ganz einfach erklärt, mit Rechenbeispielen.

Entlastungsbetrag Pflegegrad 2: Tochter und ältere Mutter sitzen am sonnigen Küchentisch mit Taschenrechner und aufgeschlagenem Notizbuch

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Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist Geld von der Pflegekasse. Er soll pflegende Angehörige entlasten und Menschen mit Pflegegrad im Alltag unterstützen. Jeder Mensch mit Pflegegrad, der zu Hause lebt, hat Anspruch darauf. Im Moment sind das 131 Euro im Monat, also 1.572 Euro im Jahr.

Wichtig zu wissen: Das Geld wird nicht bar ausgezahlt. Es ist zweckgebunden. Das heißt, Sie bekommen es nur für bestimmte Hilfen. Die Pflegekasse bezahlt dann die Rechnung. Einen extra Antrag brauchen Sie dafür übrigens nicht. Der Anspruch ist automatisch da, sobald Sie einen Pflegegrad haben.

Entlastungsbetrag wofür? Das dürfen Sie bezahlen

Mit dem Entlastungsbetrag können Sie anerkannte Angebote bezahlen. Zum Beispiel:

  • Alltagsbegleitung: Gesellschaft, Spaziergänge, Arztbegleitung. Mehr dazu: Alltagsbegleitung in Kaiserslautern.
  • Haushaltshilfe: putzen, waschen, einkaufen. Mehr dazu: Haushaltshilfe über die Pflegekasse.
  • Betreuung: damit Angehörige ein paar Stunden frei haben.
  • Tagespflege und Kurzzeitpflege: für den Eigenanteil, zum Beispiel für Essen und Unterkunft.
  • Betreuungsgruppen: etwa Gruppen für Menschen mit Demenz.

Was Sie damit nicht bezahlen können: eine private Putzhilfe ohne Anerkennung, Essen auf Rädern oder einen Hausnotruf. Die Hilfe muss nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt sein. In Rheinland-Pfalz regelt das eine eigene Landesverordnung. Fragen Sie deshalb vor dem ersten Termin immer nach der Anerkennung.

Welche Formen der Betreuung es gibt und was sie kosten, lesen Sie hier: Seniorenbetreuung zu Hause.

Entlastungsbetrag Pflegegrad 1: Was ist anders?

Bei Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag genauso, also auch 131 Euro im Monat. Es gibt aber einen kleinen Unterschied: Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie das Geld zusätzlich für einen ambulanten Pflegedienst nutzen. Auch für Hilfe bei der Körperpflege, also zum Beispiel beim Duschen. Das geht ab Pflegegrad 2 nicht mehr mit dem Entlastungsbetrag, denn dafür gibt es dann die Pflegesachleistung.

Seniorin wählt am Obststand einen Apfel, während eine Alltagsbegleiterin die Papiertüte hält

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Entlastungsbetrag Pflegegrad 2 und 3: Hier gibt es mehr

Ab Pflegegrad 2 kommt ein wirklich guter Trick dazu. Den kennen leider nur wenige. Sie dürfen bis zu 40 Prozent Ihrer Pflegesachleistung umwandeln. Die Pflegesachleistung ist eigentlich das Geld für einen Pflegedienst. Viele Familien brauchen es aber gar nicht ganz. Dann können Sie einen Teil davon für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe nutzen.

Pflegegrad Entlastungsbetrag plus Umwandlung bis zusammen bis
1 131 Euro nicht möglich 131 Euro
2 131 Euro 318,40 Euro 449,40 Euro
3 131 Euro 598,80 Euro 729,80 Euro

Aber Achtung: Wenn Sie umwandeln, wird Ihr Pflegegeld etwas weniger. Es lohnt sich also, das vorher kurz durchzurechnen. Wir machen das gern mit Ihnen zusammen.

Wie viele Stunden sind das?

Anerkannte Angebote kosten in Rheinland-Pfalz meist etwa 35 bis 45 Euro pro Stunde. Wir rechnen hier beispielhaft mit 40 Euro:

  • Nur Entlastungsbetrag: 131 Euro reichen für gut 3 Stunden im Monat.
  • Pflegegrad 2 mit Umwandlung: bis zu 449,40 Euro, das sind gut 11 Stunden im Monat.
  • Pflegegrad 3 mit Umwandlung: bis zu 729,80 Euro, das sind gut 18 Stunden im Monat.

Das sind nur Beispiele. Der genaue Preis hängt vom Anbieter ab. Mehr Rechenbeispiele finden Sie hier: Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 und 3?

Nicht verfallen lassen: die 30.-Juni-Regel

Sie nutzen den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat? Kein Problem. Das Geld sammelt sich an. Aber nicht für immer. Was Sie in einem Jahr nicht nutzen, können Sie noch bis zum 30. Juni des nächsten Jahres ausgeben. Danach ist es weg.

Ein Beispiel: Sie haben 2026 nur einen Teil genutzt. Dann können Sie den Rest noch bis zum 30. Juni 2027 verwenden. Unser Tipp: Rufen Sie im Frühjahr bei Ihrer Pflegekasse an und fragen Sie, wie viel noch übrig ist. Oft ist da mehr, als man denkt. Damit lässt sich zum Beispiel prima ein großer Frühjahrsputz bezahlen.

Wandkalender mit rot markiertem Monatsende, Kaffeetasse und Kräutern im Sonnenlicht

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Entlastungsbetrag Pflegegrad 2: ein Beispiel aus dem Alltag

Frau M. ist 82 Jahre alt und hat Pflegegrad 2. Ihre Tochter wohnt eine Stunde entfernt und kommt am Wochenende. Unter der Woche fühlt sich Frau M. oft allein. Mit dem Entlastungsbetrag kommt jetzt jeden Dienstag eine Alltagsbegleiterin für drei Stunden. Die beiden gehen einkaufen, trinken Kaffee und spielen Rommé. Zusätzlich hat Frau M. einen Teil ihrer Pflegesachleistung umgewandelt. Damit kommt freitags noch eine Haushaltshilfe. Frau M. zahlt dafür nichts dazu. Und ihre Tochter ist beruhigt, weil sie weiß, dass jemand regelmäßig nach ihrer Mutter schaut.

So bekommen Sie das Geld

  1. Anerkannten Anbieter suchen. Fragen Sie nach der Anerkennung in Rheinland-Pfalz.
  2. Abtretungserklärung unterschreiben. Dann rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab.
  3. Oder selbst einreichen. Sie bezahlen die Rechnung und schicken sie an die Pflegekasse. Die überweist Ihnen das Geld zurück.

Wie das genau funktioniert, lesen Sie hier: Alltagsbegleitung über die Pflegekasse abrechnen.

Was sich ab 2027 ändern soll

Die Bundesregierung plant eine Pflegereform. Der Entlastungsbetrag soll dann durch das Sozialraumbudget ersetzt werden. Ab Pflegegrad 2 sind bis zu 175 Euro im Monat geplant. Bei Pflegegrad 1 soll das Geld wegfallen. Auch das Ansparen und die Umwandlung soll es dann nicht mehr geben. Noch ist das Gesetz aber nicht beschlossen. Unser Rat: Nutzen Sie Ihr angespartes Geld lieber jetzt. Mehr dazu: Sozialraumbudget in der Pflege.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Entlastungsbetrag zusätzlich zum Pflegegeld?

Ja. Er wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet. Nur bei der Umwandlung der Sachleistung wird das Pflegegeld weniger.

Gilt der Entlastungsbetrag auch im Pflegeheim?

Nein. Er ist nur für Menschen, die zu Hause gepflegt werden.

Kann ich den Entlastungsbetrag für Familienmitglieder nutzen?

In der Regel nicht direkt. Nachbarschaftshelfer müssen in Rheinland-Pfalz eigene Regeln erfüllen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Pflegekasse nach.

Wir helfen Ihnen beim Nutzen

Wir sind ein anerkannter Betreuungsdienst aus Kaiserslautern und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Rufen Sie uns an, das erste Gespräch ist kostenlos.

Telefon: 0631 34 37 04 02 · E-Mail: info@glueck-kl.de

Gesetz: § 45b SGB XI

Alle Rechenbeispiele ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte gibt Ihre Pflegekasse

Pflegereform 2027

Ab 1. Januar soll sich die Hilfe zu Hause ändern.

–Tage
–Std.
–Min.
–Sek.

Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren. Bei Pflegegrad 2–5 zahlt die Kasse nur noch anerkannte Anbieter.

Gut zu wissen: Als nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst dürfen wir laut Gesetzentwurf auch 2027 mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

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