Sie pflegen Ihre Mutter, Ihren Vater oder Ihren Partner. Jeden Tag. Oft auch nachts. Da bleibt kaum Zeit für Sie selbst. Für den Arzttermin. Für den Friseur. Oder einfach für einen Kaffee mit einer Freundin. Die Lösung heißt: Verhinderungspflege stundenweise.
Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege. Wir kommen für ein paar Stunden zu Ihrem Angehörigen. Und Sie haben frei. Die Pflegekasse bezahlt das.

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Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege heißt: Jemand anderes übernimmt die Pflege. Für eine kurze Zeit. Weil Sie verhindert sind. Zum Beispiel, weil Sie krank sind. Weil Sie Urlaub brauchen. Oder weil Sie einfach ein paar Stunden für sich haben möchten.
Die Pflegekasse zahlt dann die Vertretung. Sie müssen keinen besonderen Grund nennen. Pause machen ist Grund genug.
Verhinderungspflege stundenweise: ein paar Stunden Luft
Viele denken bei Verhinderungspflege an zwei Wochen Urlaub. Aber es geht auch stundenweise. Das ist oft viel praktischer. Ein Nachmittag pro Woche. Oder zwei Vormittage. So wie es in Ihr Leben passt.
Ein Vorteil: Wenn wir weniger als 8 Stunden am Tag da sind, wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt. Sie bekommen es ganz normal weiter.
Was wir in der Zeit machen
- Wir leisten Gesellschaft. Wir reden, lesen vor oder spielen Karten.
- Wir gehen zusammen spazieren oder einkaufen.
- Wir begleiten zum Arzt.
- Wir kochen etwas Kleines und essen zusammen.
- Wir helfen im Haushalt.
- Wir passen auf, damit nichts passiert. Auch bei Demenz.
Wichtig: Wir sind ein Betreuungsdienst. Medizinische Pflege machen wir nicht. Also zum Beispiel keine Spritzen und keine Wundversorgung. Dafür ist ein Pflegedienst da.

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Wer bekommt Verhinderungspflege?
Sie bekommen Verhinderungspflege, wenn diese Punkte stimmen:
- Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Die Person wird zu Hause gepflegt.
Früher musste man vorher 6 Monate gepflegt haben. Das gilt seit Juli 2025 nicht mehr. Sie können also sofort anfangen.
Wie viel Geld gibt es?
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es zusammen einen Topf. Er heißt Gemeinsamer Jahresbetrag. In diesem Topf sind bis zu 3.539 Euro im Jahr. Sie entscheiden selbst, wofür Sie das Geld nehmen.
Wie viele Stunden Hilfe das sind, hängt vom Stundenpreis ab. Wir rechnen es gern mit Ihnen aus. Dann wissen Sie genau, wie oft wir kommen können. Und das Geld reicht bis zum Jahresende.
Achtung, neue Frist: Seit 2026 müssen Sie die Rechnung schneller einreichen. Für Verhinderungspflege aus dem Jahr 2026 haben Sie Zeit bis zum 31. Dezember 2027. Danach verfällt das Geld. Wir erinnern Sie daran.
Was passiert 2027?
Die Regierung plant eine Pflegereform. Danach soll es die Verhinderungspflege als eigene Leistung nicht mehr geben. Das Gesetz ist aber noch nicht beschlossen. Bis dahin gilt alles wie oben beschrieben.
Unser Rat: Nutzen Sie das Geld für 2026 jetzt. Sonst ist es vielleicht weg. Alles zur Reform lesen Sie hier: Was ist mit der Verhinderungspflege 2027?
So einfach geht es
- Sie rufen uns an. Wir lernen uns kennen. Gern bei Ihnen zu Hause.
- Wir planen die Zeiten. Wann brauchen Sie frei? Wie oft? Wir finden eine feste Betreuerin für Sie.
- Wir kommen. Immer dieselbe Person, wenn es geht. Das gibt Sicherheit.
- Wir helfen beim Papierkram. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Geld bei der Pflegekasse bekommen.

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Häufige Fragen
Darf auch eine Nachbarin die Verhinderungspflege machen?
Ja, das geht. Bei Nachbarn und Freunden gelten aber eigene Regeln. Wir erklären sie Ihnen gern.
Muss ich das vorher bei der Pflegekasse anmelden?
Ein Antrag ist sinnvoll. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen. Das dauert nicht lange.
Kann ich Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag zusammen nutzen?
Ja. Das sind zwei verschiedene Töpfe. Viele Familien nutzen beide. So kommen mehr Stunden Hilfe zusammen. Mehr dazu: Diese Entlastung gibt es außerdem.
Gönnen Sie sich eine Pause
Wer gut für andere sorgt, muss auch für sich sorgen. Rufen Sie uns an. Wir finden eine Lösung.
Glücksmomente Betreuungsdienst
Am Altenhof 3, 67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 34 37 04 02
E-Mail: info@glueck-kl.de
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