Verhinderungspflege 2027: Wird sie abgeschafft?

Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Wir passen diesen Artikel an, sobald sich etwas ändert.

Vielleicht haben Sie es in der Zeitung gelesen. Oder im Wartezimmer gehört: „Die Verhinderungspflege 2027 wird abgeschafft.“ Viele pflegende Angehörige sind jetzt unsicher. Und manche haben richtig Angst. Denn die Verhinderungspflege ist für viele die einzige Pause im Jahr.

Wir erklären Ihnen hier in einfachen Worten: Was ist geplant? Was gilt jetzt? Und was sollten Sie jetzt tun? Einen Überblick über alle Änderungen finden Sie in unserem Ratgeber Pflegereform 2027: Was ändert sich?

Verhinderungspflege 2027: Pflegende Angehörige liest nachdenklich Nachrichten zur Pflegereform

Nachrichten zur Pflegereform beschäftigen Angehörige | GLÜCKSMOMENTE Kaiserslautern.

Die kurze Antwort

  • Bis Ende 2026 gilt alles wie bisher. Sie können die Verhinderungspflege ganz normal nutzen.
  • Es soll es die Verhinderungspflege 2027 als eigene Leistung nicht mehr geben. So steht es im Plan der Regierung.
  • Eine Pause von der Pflege soll es aber weiter geben. Das Geld dafür soll dann aus anderen Töpfen kommen.
  • Noch ist nichts endgültig. Bundestag und Bundesrat müssen erst zustimmen. Dabei kann sich noch viel ändern.

Was gilt jetzt, im Jahr 2026?

Im Moment ist die Verhinderungspflege eine feste Leistung der Pflegekasse. Das heißt: Wenn Sie als pflegende Person eine Pause brauchen, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung.

  • Sie bekommen sie ab Pflegegrad 2.
  • Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr. Dieser Topf heißt Gemeinsamer Jahresbetrag.
  • Sie können die Hilfe für ganze Tage nutzen. Oder nur für ein paar Stunden.
  • Die Rechnung für 2026 müssen Sie bis spätestens 31. Dezember 2027 bei der Pflegekasse einreichen.

Verhinderungspflege 2027: Was plant die Regierung?

Das neue Gesetz heißt Pflegeneuordnungsgesetz. Die Abkürzung ist PNOG. Die Bundesregierung hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Jetzt beraten Bundestag und Bundesrat darüber. Start soll im Jahr 2027 sein.

Die Idee ist: Viele einzelne Leistungen sollen zu wenigen Töpfen zusammengelegt werden. Diese Töpfe heißen Budgets. Für Sie als Angehörige sind vor allem diese wichtig:

1. Das Entlastungsbudget

Es ersetzt das Pflegegeld. Es soll etwas höher sein als das Pflegegeld heute. Aus diesem Geld sollen Sie dann auch eine Vertretung bezahlen, wenn Sie selbst eine Pause machen.

2. Das Sozialraumbudget

Es ersetzt den Entlastungsbetrag von heute 131 Euro. Geplant sind bis zu 175 Euro im Monat ab Pflegegrad 2. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren bis zu 300 Euro. Damit können Sie anerkannte Hilfen im Alltag bezahlen. Zum Beispiel eine Betreuung, eine Haushaltshilfe oder eine Begleitung zum Arzt. Mehr dazu: Sozialraumbudget in der Pflege.

3. Das Überbrückungsbudget

Es ist für Notfälle gedacht. Zum Beispiel, wenn Sie plötzlich krank werden und ausfallen. Oder für einen Platz in der Kurzzeitpflege. Laut Entwurf sind bis zu 2.285 Euro im Jahr vorgesehen. Das ist weniger als der Gemeinsame Jahresbetrag heute.

Drei Spargläser als Symbol für die geplanten Budgets der Pflegereform 2027

Entlastung, Alltag und Notfall bildlich dargestellt | GLÜCKSMOMENTE Betreuungsdienst Kaiserslautern.

Wird die Verhinderungspflege also abgeschafft?

Ehrlich gesagt: Ja und nein.

Ja, weil es den Namen und den eigenen Topf nicht mehr geben soll.

Nein, weil Sie trotzdem weiter Pause machen dürfen. Die Vertretung wird nur anders bezahlt. Zum Beispiel aus dem Entlastungsbudget oder aus dem Sozialraumbudget.

Ob am Ende mehr oder weniger Geld für Sie übrig bleibt, hängt von Ihrer Lage ab. Das können wir heute noch nicht sicher sagen. Dafür muss das Gesetz erst fertig sein.

Was ändert sich noch?

  • Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro soll wegfallen.
  • Kein Ansparen mehr: Das Sozialraumbudget soll man nicht ansparen können. Heute kann man nicht genutztes Geld vom Entlastungsbetrag noch eine Zeit lang aufheben.
  • Neue Anträge auf einen Pflegegrad: Die Grenzen sollen strenger werden. Man braucht also etwas mehr Hilfebedarf für denselben Pflegegrad. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht deswegen verlieren.

Was sollten Sie jetzt tun?

Diese vier Schritte empfehlen wir allen Familien, die zu Hause pflegen:

  1. Nutzen Sie die Verhinderungspflege für 2026. Das Geld für dieses Jahr steht Ihnen zu. Was Sie nicht nutzen, ist vielleicht weg.
  2. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag. Auch Geld, das noch übrig ist. Ob man es 2027 noch nutzen kann, ist nicht klar.
  3. Reichen Sie alle Rechnungen ein. Heben Sie Belege gut auf. Die Fristen sind kürzer geworden.
  4. Denken Sie über einen Antrag auf einen Pflegegrad nach? Dann stellen Sie ihn lieber jetzt. Nach dem Plan gelten die Regeln vom Tag des Antrags.

Ordner mit Belegen und Umschlag an die Pflegekasse für die Abrechnung der Verhinderungspflege

Ordnung in den Pflegeunterlagen | GLÜCKSMOMENTE Betreuungsdienst Kaiserslautern.

Wir helfen Ihnen

Sie wissen nicht, wie viel Geld Sie 2026 noch haben? Oder wie Sie es am besten nutzen? Dann rufen Sie uns an. Wir rechnen das mit Ihnen durch. Wir übernehmen auch gern die Vertretung, stundenweise oder für ganze Tage: Verhinderungspflege stundenweise in Kaiserslautern.

Glücksmomente Betreuungsdienst
Am Altenhof 3, 67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 34 37 04 02
E-Mail: info@glueck-kl.de

Häufige Fragen

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Geplant ist 2027. Ein festes Datum gibt es noch nicht. Erst müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Muss ich jetzt schon etwas bei der Pflegekasse beantragen?

Nein. Für die neuen Budgets müssen Sie heute noch nichts tun. Sie sollten nur Ihr Geld für 2026 nutzen.

Was ist mit Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege soll es weiter geben. Sie soll dann aus dem Überbrückungsbudget bezahlt werden.

Wo kann ich das Gesetz selbst nachlesen?

Das Bundesgesundheitsministerium hat Fragen und Antworten zum Gesetz online gestellt: FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz.

Weitere Ratgeber: Alternative zur Verhinderungspflege · Pflegeberatung für Angehörige · Pflegeberatung in Kaiserslautern

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihre Pflegekasse.

Pflegereform 2027

Ab 1. Januar soll sich die Hilfe zu Hause ändern.

–Tage
–Std.
–Min.
–Sek.

Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren. Bei Pflegegrad 2–5 zahlt die Kasse nur noch anerkannte Anbieter.

Gut zu wissen: Als nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst dürfen wir laut Gesetzentwurf auch 2027 mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

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