Pflegegeld 2027 – kaum ein Thema wird gerade so oft gegoogelt. Kein Wunder: Ende September hat die Bundesregierung die große Pflegereform auf den Weg gebracht. Und viele Familien fragen sich jetzt ganz direkt: Bekomme ich ab Januar mehr Geld? Oder weniger? Die kurze Antwort: Das Pflegegeld soll steigen, bekommt aber einen neuen Namen. Was genau sich ändert, erklären wir Ihnen hier in Ruhe und ohne Fachchinesisch.

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Pflegegeld 2027: Das Wichtigste in Kürze
- Das Pflegegeld soll ab dem 1. Januar 2027 Entlastungsbudget heißen.
- Die Beträge sollen in allen Pflegegraden von 2 bis 5 steigen.
- Wer heute schon einen Pflegegrad hat, behält ihn. Dafür gibt es einen Bestandsschutz.
- Bei Pflegegrad 1 gibt es weiterhin kein Pflegegeld.
- Noch ist nichts endgültig. Der Bundestag berät den Entwurf gerade.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2027?
Laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (kurz PNOG) sollen das neue Entlastungsbudget und damit das bisherige Pflegegeld so aussehen:
| Pflegegrad | Pflegegeld heute (pro Monat) | Entlastungsbudget ab 2027 (pro Monat) | Plus |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 380 € | + 33 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 630 € | + 31 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 890 € | + 90 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 1.080 € | + 90 € |
Ein kleines Rechenbeispiel: Frau M. aus Kaiserslautern pflegt ihren Mann mit Pflegegrad 4 zu Hause. Heute bekommt sie 800 Euro Pflegegeld im Monat, also 9.600 Euro im Jahr. Ab 2027 wären es 890 Euro im Monat und damit 10.680 Euro im Jahr. Das sind gut 1.000 Euro mehr, die sie zum Beispiel für ein paar Stunden Entlastung einsetzen kann.
Ab 2028 sollen die Beträge dann jedes Jahr automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden. Für 2027 selbst ist keine zusätzliche Anpassung vorgesehen. Das ist eigentlich eine gute Nachricht. Bisher mussten Pflegebedürftige oft jahrelang auf eine Erhöhung warten.
Warum heißt das Pflegegeld künftig Entlastungsbudget?
Der neue Name soll zeigen, wofür das Geld gedacht ist: Es soll die Familie entlasten, die zu Hause pflegt. Und es soll flexibler werden. Laut Bundesgesundheitsministerium darf das Entlastungsbudget zum Beispiel auch für eine Ersatzpflege genutzt werden, wenn die pflegende Person mal verhindert ist. Für Sie ändert sich im Alltag erst mal wenig: Das Geld kommt weiter jeden Monat aufs Konto, und Sie entscheiden selbst, wie Sie es einsetzen.
Pflegegeld Pflegegrad 2 und 3: Was heißt das konkret?
Die meisten Familien, die zu Hause pflegen, haben Pflegegrad 2 oder 3. Hier fällt das Plus mit gut 30 Euro im Monat eher klein aus. Aufs Jahr gerechnet sind das trotzdem rund 400 Euro mehr. Wichtig: Gleichzeitig ändert sich bei anderen Leistungen einiges. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro soll zum Beispiel durch ein Sozialraumbudget von 175 Euro ersetzt werden. Und die Verhinderungspflege soll in ein neues Überbrückungsbudget übergehen. Schauen Sie sich also nicht nur das Pflegegeld an, sondern das ganze Paket. Einen Überblick gibt unser Ratgeber Pflegereform 2027: Was ändert sich?

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Behalte ich meinen Pflegegrad?
Ja. Das ist vielen Familien gerade am wichtigsten, deshalb ganz klar: Die Punktgrenzen für die Pflegegrade sollen 2027 leicht steigen. Für Pflegegrad 2 braucht man dann zum Beispiel 30 statt 27 Punkte. Wer aber heute schon eingestuft ist, verliert seinen Pflegegrad deshalb nicht. Das bestätigt auch das Bundesgesundheitsministerium. Die neuen Grenzen gelten nur für neue Anträge und neue Begutachtungen.
Unser Tipp: Wenn sich der Zustand Ihres Angehörigen gerade verschlechtert, warten Sie nicht bis 2027. Stellen Sie einen nötigen Antrag auf Höherstufung lieber jetzt. Wie genau Anträge rund um den Jahreswechsel behandelt werden, regeln die Übergangsvorschriften, die noch beschlossen werden müssen. Wie Sie dabei am besten vorgehen, besprechen wir gern mit Ihnen in unserer Pflegeberatung in Kaiserslautern.
Was ist mit Pflegegrad 1?
Pflegegeld gab es bei Pflegegrad 1 noch nie. Neu ist aber: Laut Entwurf soll auch der Entlastungsbetrag von 131 Euro bei Pflegegrad 1 wegfallen. Für viele Menschen ist das ein echter Einschnitt, denn genau mit diesem Geld bezahlen sie heute zum Beispiel eine Haushaltshilfe. Zuschüsse für den Umbau der Wohnung, etwa für eine bodengleiche Dusche, soll es weiter geben.
Pflegegeld 2027: Was Sie jetzt tun sollten
- Restguthaben nutzen. Haben Sie noch Entlastungsbetrag aus 2026 übrig? Dann planen Sie ihn jetzt ein, zum Beispiel für eine Alltagsbegleitung oder eine Haushaltshilfe. Wie das geht, steht in unserem Ratgeber Entlastungsbetrag Pflegegrad 2.
- Verhinderungspflege 2026 abrufen. Was 2026 nicht genutzt wird, ist weg. Mehr dazu lesen Sie unter Verhinderungspflege 2027.
- Höherstufung prüfen. Wenn mehr Hilfe nötig ist, stellen Sie den Antrag lieber jetzt.
- Beratungseinsatz einplanen. Wer Pflegegeld bekommt, braucht regelmäßig einen Beratungseinsatz. Dabei können Sie auch gleich Fragen zur Reform klären.

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Häufige Fragen zum Pflegegeld 2027
Ab wann gibt es das neue Pflegegeld?
Geplant ist der 1. Januar 2027. Vorher muss der Bundestag das Gesetz aber noch beschließen. Bis dahin können sich die Beträge noch ändern.
Muss ich das Entlastungsbudget neu beantragen?
Davon gehen wir nicht aus, denn das Entlastungsbudget ersetzt das bisherige Pflegegeld. Eine endgültige Aussage gibt es aber erst mit dem fertigen Gesetz. Achten Sie in den nächsten Wochen auf Post von Ihrer Pflegekasse.
Wird das Pflegegeld gekürzt?
Das Pflegegeld selbst soll steigen. Andere Leistungen sollen sich aber ändern oder wegfallen, zum Beispiel der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1. Unterm Strich hängt es also von Ihrer Situation ab.
Wer hilft mir, den Überblick zu behalten?
Wir. Als Betreuungsdienst in Kaiserslautern erklären wir Ihnen gern, was die Reform für Ihre Familie bedeutet. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Persönlich beraten lassen
Gesetze lesen sich schwer, und jede Familie ist anders. Rufen Sie uns einfach an. Wir schauen gemeinsam, welche Leistungen Ihnen heute zustehen und was sich 2027 für Sie ändert.
GLÜCKSMOMENTE GmbH
Am Altenhof 3, 67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 34 37 04 02
E-Mail: info@glueck-kl.de
Weiterlesen: Pflegereform 2027 · Sozialraumbudget · Verhinderungspflege 2027 · Alle Ratgeber
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, FAQ zum PNOG · Portal Sozialpolitik, Übersicht PNOG. Alle Angaben beruhen auf dem Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.