Beratungseinsatz Pflegegeld: Pflicht, Ablauf, Kosten

Ein Brief von der Pflegekasse. Darin steht: „Bitte weisen Sie den Beratungseinsatz nach.“ Viele Menschen erschrecken bei so einem Brief. Was ist das? Muss ich das machen? Und was passiert, wenn nicht? Viele suchen dann nach „Beratungseinsatz Pflegegeld“.

Keine Sorge. Der Beratungsbesuch ist kein Test. Und er kostet Sie nichts. Hier erklären wir alles Schritt für Schritt.

Beratungseinsatz Pflegegeld: Seniorin liest einen Brief der Pflegekasse am Briefkasten

Ein ruhiger Blick auf die Post – ein Bildmotiv von GLÜCKSMOMENTE Betreuungsdienst Kaiserslautern.

Beratungseinsatz Pflegegeld: Was ist das?

Der Beratungseinsatz ist ein kurzer Besuch bei Ihnen zu Hause. Eine Fachkraft für Pflege kommt vorbei. Sie spricht mit Ihnen und mit der Person, die Sie pflegt. Sie schaut, ob die Pflege gut klappt. Und sie gibt Tipps, wie es leichter geht.

Im Gesetz steht der Besuch in Paragraf 37 Absatz 3 im Sozialgesetzbuch XI. Deshalb sagen viele auch einfach „37.3-Besuch“.

Wer muss den Beratungsbesuch machen?

Pflicht ist der Besuch für alle Menschen,

  • die Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben
  • und die nur Pflegegeld bekommen. Also keinen Pflegedienst.

Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig. Auch wer einen Pflegedienst hat, darf den Besuch freiwillig nutzen.

Wie oft ist der Besuch nötig?

Seit Januar 2026 gilt eine einfachere Regel: Einmal im halben Jahr. Bei allen Pflegegraden von 2 bis 5.

  • einmal zwischen Januar und Juni,
  • einmal zwischen Juli und Dezember.

Früher mussten Menschen mit Pflegegrad 4 und 5 jedes Vierteljahr einen Besuch haben. Das ist jetzt freiwillig. Sie dürfen den Besuch aber weiter öfter nutzen, wenn Sie möchten.

Jahreskalender mit zwei markierten Terminen für den Beratungsbesuch beim Pflegegeld

Beratungsbesuche rechtzeitig vormerken | GLÜCKSMOMENTE Betreuungsdienst Kaiserslautern

Was kostet der Besuch?

Für Sie nichts. Die Pflegekasse bezahlt den Besuch. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bekommen keine Rechnung.

Wie läuft der Besuch ab?

  1. Termin machen. Sie rufen einen Dienst an und machen einen Termin aus.
  2. Gespräch zu Hause. Die Fachkraft kommt. Das Gespräch dauert meist 30 bis 60 Minuten. Sie reden über den Alltag. Was klappt gut? Wo gibt es Probleme?
  3. Tipps bekommen. Die Fachkraft sagt Ihnen, welche Hilfen es noch gibt. Zum Beispiel Hilfsmittel, Pflegekurse oder Entlastung im Alltag.
  4. Nachweis an die Pflegekasse. Die Fachkraft schickt einen Bericht an die Pflegekasse. Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Gut zu wissen: Bis Ende März 2027 darf jeder zweite Besuch auch per Video stattfinden. Der erste Besuch muss immer bei Ihnen zu Hause sein.

Wer darf den Besuch machen?

  • zugelassene Pflegedienste,
  • anerkannte Beratungsstellen,
  • Pflegeberater der Pflegekasse,
  • Pflegefachkräfte, die die Pflegekasse beauftragt hat.

Sie dürfen sich den Dienst selbst aussuchen.

Auch wir von Glücksmomente übernehmen den Beratungsbesuch in Kaiserslautern und Umgebung. Rufen Sie uns einfach an.

Was passiert, wenn der Besuch fehlt?

Das ist wichtig: Wenn Sie den Besuch nicht nachweisen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Oft um die Hälfte. Passiert das öfter, kann das Pflegegeld ganz gestoppt werden. Und das Geld für die Zeit dazwischen bekommen Sie meist nicht zurück.

Deshalb unser Rat: Machen Sie den Termin früh im Halbjahr. Dann haben Sie Luft, falls etwas dazwischenkommt.

Mitarbeiterin mit Klemmbrett erklärt einem älteren Ehepaar beim Beratungsbesuch die Pflegeleistungen

Gemeinsam im Gespräch mit dem GLÜCKSMOMENTE Betreuungsdienst Kaiserslautern.

Unser Tipp: Nutzen Sie den Besuch

Viele sehen den Besuch als lästige Pflicht. Dabei ist er eine gute Chance. Sie haben eine Fachkraft im Haus, die nichts kostet. Stellen Sie alle Fragen, die Ihnen auf dem Herzen liegen. Schreiben Sie sie vorher auf einen Zettel.

Was ändert sich mit der Pflegereform?

Die Regierung plant, Beratungsbesuch, Pflegeberatung und Pflegekurse später zusammenzulegen. Die neue Leistung soll Pflegebegleitung heißen. Das soll aber erst in einigen Jahren kommen. Bis dahin gelten die Regeln von oben. Mehr dazu: Pflegereform 2027. Wie hoch das Pflegegeld ab 2027 sein soll, lesen Sie unter Pflegegeld 2027.

Häufige Fragen

Wie oft brauche ich bei Pflegegrad 2 einen Beratungsbesuch?

Einmal im halben Jahr. Also zweimal im Jahr.

Muss der Mensch mit Pflegegrad dabei sein?

Ja. Der Besuch findet bei ihm zu Hause statt. Die Person, die pflegt, sollte auch dabei sein.

Wird beim Besuch geprüft, ob der Pflegegrad noch stimmt?

Nein. Der Besuch ist keine neue Begutachtung. Die Fachkraft kann Ihnen aber sagen, ob sich ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad lohnt.

Fragen zum Beratungsbesuch? Rufen Sie uns an: 0631 34 37 04 02. Oder schreiben Sie an info@glueck-kl.de.

Weitere Ratgeber: Was ist Pflegeberatung? · Pflegeberatung in Kaiserslautern · Pflegeberatung für Angehörige

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihre Pflegekasse.

Pflegereform 2027

Ab 1. Januar soll sich die Hilfe zu Hause ändern.

–Tage
–Std.
–Min.
–Sek.

Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren. Bei Pflegegrad 2–5 zahlt die Kasse nur noch anerkannte Anbieter.

Gut zu wissen: Als nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst dürfen wir laut Gesetzentwurf auch 2027 mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

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