Haushaltshilfe Pflegekasse: Entlastungsbetrag richtig nutzen
Jeden Monat liegen bei vielen Familien 131 Euro einfach so herum. Ungenutzt. Und irgendwann verfallen sie. Dabei könnten sie damit ganz bequem eine Haushaltshilfe bezahlen. Die Pflegekasse übernimmt das nämlich, sobald ein Pflegegrad da ist. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Haushaltshilfe Pflegekasse funktioniert. Und worauf Sie achten müssen, damit wirklich bezahlt wird.

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Haushaltshilfe über Pflegekasse: Wer hat Anspruch?
Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Jeder Mensch mit einem Pflegegrad, der zu Hause lebt. Also auch schon bei Pflegegrad 1. Sie müssen dafür nicht extra einen Antrag stellen. Der Anspruch ist automatisch da, sobald der Pflegegrad bewilligt ist.
Das Geld dafür heißt Entlastungsbetrag. Er beträgt im Moment 131 Euro im Monat. Das ist also im Jahr immerhin ein Betrag von 1.572 Euro.
Wofür darf ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Der Entlastungsbetrag soll Sie und Ihre Familie im Alltag entlasten. Deshalb dürfen Sie ihn für ganz verschiedene Dinge nutzen:
- Haushaltshilfe, zum Beispiel putzen, waschen, einkaufen
- Alltagsbegleitung, zum Beispiel Spaziergänge oder Arztbesuche
- Betreuung, damit Angehörige frei haben
- Tagespflege oder Kurzzeitpflege, für den Eigenanteil
- bei Pflegegrad 1 auch für einen Pflegedienst
Eine Sache gibt es aber, die Sie unbedingt wissen sollten. Dazu kommen wir jetzt.
Wichtig: Nur zugelassene Haushaltshilfe
Die Pflegekasse zahlt nicht für jede Putzhilfe. Die Haushaltshilfe muss nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt sein. In Rheinland-Pfalz regelt das eine eigene Landesverordnung. Das heißt ganz praktisch:
- Eine Putzfrau, die Sie privat bezahlen, können Sie meist nicht über die Pflegekasse abrechnen.
- Ein anerkannter Dienst wie wir darf das schon.
- Auch anerkannte Nachbarschaftshelfer gibt es. Dafür gelten aber eigene Regeln. Zum Beispiel ein kurzer Kurs und dass die Person nicht verwandt ist.
Unser Rat: Fragen Sie vor dem ersten Termin immer nach der Anerkennung. Ein seriöser Anbieter zeigt sie Ihnen gern.

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Haushaltshilfe Pflegekasse: So klappt die Abrechnung
Es gibt zwei Wege. Beide sind ganz normal.
Weg 1: Der Dienst rechnet direkt ab
Sie unterschreiben einmal eine Abtretungserklärung. Dann schickt der Dienst seine Rechnung direkt an die Pflegekasse. Sie müssen kein Geld vorstrecken. Und Sie haben keinen Papierkram. Das ist für die meisten Menschen der einfachste Weg.
Weg 2: Sie zahlen und holen sich das Geld zurück
Sie bezahlen die Rechnung zuerst selbst. Dann schicken Sie die Rechnung an die Pflegekasse. Die überweist Ihnen das Geld zurück. Das dauert meist ein paar Wochen.
Haushaltshilfe beantragen: Schritt für Schritt
- Pflegegrad klären. Ohne Pflegegrad geht es nicht. Sie haben noch keinen? Dann ist das der erste Schritt.
- Anerkannten Dienst suchen. Fragen Sie nach der Anerkennung in Rheinland-Pfalz.
- Kennenlernen. Ein gutes Erstgespräch ist bei uns kostenlos. Dort klären wir, was Sie brauchen.
- Abtretungserklärung unterschreiben. Dann übernimmt der Dienst die Abrechnung.
- Loslegen. Ab jetzt kommt die Haushaltshilfe zu festen Zeiten.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Bei der Haushaltshilfe Pflegekasse laufen ein paar Dinge immer wieder schief. Dabei ließen sie sich ganz leicht vermeiden.
- Private Putzhilfe ohne Anerkennung. Das ist der häufigste Fehler. Die Rechnung wird dann einfach nicht bezahlt. Fragen Sie also immer vorher nach.
- Rechnung zu spät eingereicht. Wenn Sie selbst abrechnen, schicken Sie die Rechnungen am besten jeden Monat ein. Dann behalten Sie den Überblick.
- Geld verfallen lassen. Viele merken erst im Juli, dass ihr Geld vom Vorjahr weg ist. Ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse im Frühjahr hilft.
- Umwandlung vergessen. Ab Pflegegrad 2 ist oft viel mehr drin. Nur weiß das kaum jemand.
Wenn Sie mit uns arbeiten, kümmern wir uns um diese Dinge. Wir behalten auch im Blick, wie viel Geld bei Ihnen noch übrig ist.
Geld sammelt sich an, aber nicht ewig
Sie nutzen den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat? Kein Problem. Das Geld sammelt sich an. Sie können es zum Beispiel für einen großen Frühjahrsputz verwenden.
Aber Vorsicht: Was Sie in einem Jahr nicht nutzen, verfällt am 30. Juni des nächsten Jahres. Das Geld aus 2025 ist also schon weg, wenn Sie es bis Ende Juni 2026 nicht genutzt haben. Fragen Sie am besten mal bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel bei Ihnen noch da ist.
Mehr Geld ab Pflegegrad 2
Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 Prozent Ihrer Pflegesachleistung umwandeln. Damit bezahlen Sie dann noch mehr Stunden Haushaltshilfe. Wie viele Stunden das sind, haben wir hier ausgerechnet: Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 und 3?

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Was passiert ab 2027?
Die Bundesregierung plant eine Pflegereform. Danach soll der Entlastungsbetrag wegfallen. An seine Stelle soll das Sozialraumbudget treten. Das sind die geplanten Änderungen:
- ab Pflegegrad 2 bis zu 175 Euro im Monat, also mehr als heute,
- bei Pflegegrad 1 gar kein Geld mehr,
- kein Ansparen mehr.
Noch ist das Gesetz nicht beschlossen. Trotzdem lohnt es sich, Ihr Geld aus 2026 jetzt zu nutzen. Alle Einzelheiten: Sozialraumbudget in der Pflege.
Häufige Fragen
Muss ich die Haushaltshilfe bei der Pflegekasse anmelden?
Nein, ein eigener Antrag ist für den Entlastungsbetrag nicht nötig. Nur für die Umwandlung der Pflegesachleistung brauchen Sie einen Antrag.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja, jederzeit. Sie sind nicht an einen Dienst gebunden.
Bekomme ich den Betrag auch, wenn ich Pflegegeld bekomme?
Ja. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zum Pflegegeld. Er wird nicht verrechnet.
Wir übernehmen das für Sie
Wir sind ein Betreuungsdienst aus Kaiserslautern und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern. Rufen Sie uns einfach an.
Telefon: 0631 34 37 04 02 · E-Mail: info@glueck-kl.de
Weitere Ratgeber: Haushaltshilfe in Kaiserslautern · Entlastungsbetrag Pflegegrad 2 und 3 · Alltagsbegleitung · Gesetz: § 45b SGB XI
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihre Pflegekasse.