Das Geld für die Verhinderungspflege ist schon im Sommer aufgebraucht? Oder Sie haben gehört, dass es die Verhinderungspflege ab 2027 nicht mehr geben soll? Dann fragen Sie sich sicher: Wie bekomme ich sonst eine Pause? Genau dafür gibt es eine Alternative Verhinderungspflege, eigentlich sogar mehrere.
Die gute Nachricht: Es gibt noch einige andere Hilfen. Viele Familien kennen sie nur nicht. Hier stellen wir Ihnen die fünf wichtigsten vor. Ganz einfach und der Reihe nach.

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Verhinderungspflege aufgebraucht: Was jetzt?
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr. Das klingt erst mal nach viel. Wer aber jede Woche ein paar Stunden Entlastung nutzt, ist damit oft schon im Sommer durch. Dann ist der Topf für dieses Jahr leer.
Das heißt aber nicht, dass Sie bis Januar ohne Pause auskommen müssen. Die folgenden fünf Hilfen laufen nämlich über eigene Töpfe. Sie werden also nicht von der Verhinderungspflege abgezogen.
1. Der Entlastungsbetrag
Das ist die wichtigste Hilfe neben der Verhinderungspflege. Jeder Mensch mit Pflegegrad bekommt jeden Monat 131 Euro, und zwar schon ab Pflegegrad 1.
Mit dem Geld können Sie anerkannte Hilfen bezahlen. Zum Beispiel:
- eine Alltagsbegleitung, die Gesellschaft leistet,
- eine Haushaltshilfe, die putzt und einkauft,
- eine Betreuung, damit Sie ein paar Stunden frei haben.
Das Geld wird nicht bar ausgezahlt. Die Pflegekasse bezahlt die Rechnung, oft direkt an den Dienst. Wenn Sie das Geld einen Monat nicht nutzen, sammelt es sich an. Sie können es dann bis zum 30. Juni des nächsten Jahres nutzen. Mehr dazu: Alltagsbegleitung in Kaiserslautern.
2. Geld aus der Pflegesachleistung umwandeln
Dieser Tipp ist leider wenig bekannt. Ab Pflegegrad 2 gibt es Geld für einen Pflegedienst. Das heißt Pflegesachleistung. Viele Familien brauchen dieses Geld nicht ganz. Dann dürfen Sie bis zu 40 Prozent davon für Hilfe im Alltag nutzen, also auch für Betreuung oder Haushaltshilfe.
Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 318 Euro im Monat zusätzlich. Das ist schon eine Menge Entlastung. Aber Achtung: Das Pflegegeld wird dann etwas weniger. Wir rechnen gern mit Ihnen aus, ob es sich für Sie lohnt.

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3. Tagespflege
In der Tagespflege verbringt Ihr Angehöriger den Tag in einer Einrichtung. Er bekommt dort Essen, Gesellschaft und Pflege. Am Abend kommt er wieder nach Hause. Und Sie haben den ganzen Tag frei.
Für die Tagespflege gibt es einen eigenen Topf. Er wird nicht vom Pflegegeld abgezogen. Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 721 Euro im Monat. Bei höheren Pflegegraden ist es sogar mehr.
4. Pflegezeit im Job
Sie arbeiten und pflegen gleichzeitig? Dann können Sie sich vom Arbeitgeber freistellen lassen.
- Bei einem Notfall: bis zu 10 Arbeitstage frei. Die Pflegekasse zahlt Ihnen in der Zeit Geld. Es heißt Pflegeunterstützungsgeld.
- Für längere Zeit: bis zu 6 Monate Pflegezeit. Oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit mit weniger Stunden.
Für die längere Freistellung gelten bestimmte Regeln, zum Beispiel, wie groß Ihr Betrieb ist. Fragen Sie am besten früh bei Ihrem Arbeitgeber nach.
5. Kostenlose Pflegekurse
Die Pflegekassen bezahlen Kurse für Angehörige. Dort lernen Sie zum Beispiel, wie Sie richtig heben. Oder wie Sie mit Demenz besser umgehen. Das klingt jetzt erst mal nicht nach Pause. Aber es macht den Alltag oft spürbar leichter. Und Sie treffen andere Menschen in der gleichen Lage.
Welche Alternative zur Verhinderungspflege passt zu Ihnen?
Das hängt ganz von Ihrer Lage ab. Diese kleine Übersicht hilft bei der ersten Einschätzung:
- Sie brauchen regelmäßig ein paar freie Stunden? Dann ist der Entlastungsbetrag ideal. Ab Pflegegrad 2 können Sie ihn mit der Umwandlung kombinieren.
- Sie arbeiten und brauchen ganze Tage frei? Dann ist die Tagespflege meist die beste Wahl.
- Es gibt einen plötzlichen Notfall? Dann helfen die 10 freien Arbeitstage mit Pflegeunterstützungsgeld.
- Sie fühlen sich bei der Pflege oft unsicher? Dann bringt ein kostenloser Pflegekurs eine Menge.
Übrigens: Die beste Alternative Verhinderungspflege ist oft keine einzelne Hilfe, sondern eine Mischung aus mehreren.
Alternative Verhinderungspflege: alles auf einen Blick
| Hilfe | Ab Pflegegrad | Wie viel (2026) |
|---|---|---|
| Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege | 2 | bis 3.539 Euro im Jahr zusammen |
| Entlastungsbetrag | 1 | 131 Euro im Monat |
| Umwandlung Pflegesachleistung | 2 | bis 40 Prozent der Sachleistung |
| Tagespflege | 2 | bei Pflegegrad 2 bis 721 Euro im Monat |
| Pflegeunterstützungsgeld | alle | für bis zu 10 Arbeitstage |
| Pflegekurse | alle | kostenlos |
Verhinderungspflege 2027 abgeschafft? Das ist geplant
Die Regierung plant eine Pflegereform. Viele Hilfen sollen dann anders heißen und anders bezahlt werden. Die Verhinderungspflege soll es als eigene Leistung nicht mehr geben. So sieht der Plan aus:
- Aus dem Entlastungsbetrag wird das Sozialraumbudget. Ab Pflegegrad 2 bis zu 175 Euro im Monat.
- Aus dem Pflegegeld wird das Entlastungsbudget. Daraus sollen Sie auch eine Vertretung für Ihre Pause bezahlen.
- Für Notfälle und Kurzzeitpflege soll es das Überbrückungsbudget geben.
Noch ist das Gesetz aber nicht beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch darüber. Bis dahin gelten alle Hilfen in diesem Artikel ganz normal weiter. Alle Einzelheiten lesen Sie hier: Was ist mit der Verhinderungspflege 2027?

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Unser Tipp: Hilfen clever kombinieren
Am meisten Entlastung haben Familien, die mehrere Hilfen zusammen nutzen. Zum Beispiel: den Entlastungsbetrag jede Woche für zwei Stunden Betreuung. Und die Verhinderungspflege für einen freien Nachmittag. So kommt einiges zusammen.
Wir schauen gern mit Ihnen, was in Ihrer Lage am besten passt. Das erste Gespräch ist kostenlos.
Häufige Fragen
Kann ich Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag gleichzeitig nutzen?
Ja. Das sind zwei getrennte Töpfe. Sie können beide im selben Monat nutzen.
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich den Entlastungsbetrag nutze?
Nein. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich. Nur bei der Umwandlung der Pflegesachleistung wird das Pflegegeld etwas weniger.
Was passiert mit Geld, das ich nicht nutze?
Beim Entlastungsbetrag sammelt es sich an. Sie können es bis zum 30. Juni des nächsten Jahres nutzen. Danach verfällt es leider.
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Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihre Pflegekasse.