Integrationskraft Kita

Die Kita ist für viele Kinder der erste Schritt raus in die Welt. Neue Kinder, neue Regeln, viel Trubel. Für manche Kinder ist das einfach zu viel auf einmal. Zum Beispiel, wenn sie eine Behinderung haben, eine Entwicklungsverzögerung oder Autismus. Dann kann eine Integrationskraft Kita helfen. Das ist eine Person, die Ihr Kind im Kindergarten begleitet. Was sie genau macht, wer sie bezahlt und wie Sie sie bekommen, erklären wir Ihnen hier.

Integrationskraft Kita: Begleiterin lächelt einem kleinen Jungen im Stuhlkreis der Kita zu

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Was ist eine Integrationskraft in der Kita?

Eine Integrationskraft ist eine zusätzliche Person in der Kita. Sie ist nur für ein Kind da, manchmal auch für zwei oder drei. Sie gehört nicht zum normalen Kita-Team, sondern kommt zusätzlich dazu. Oft wird sie von einem Dienst wie uns gestellt.

Je nach Region heißt sie auch anders. Zum Beispiel Integrationshelfer, Kitabegleitung, Kindergartenbegleitung, Inklusionsassistenz oder Teilhabeassistenz in der Kita. Gemeint ist im Grunde dasselbe.

Integrationskraft Aufgaben: Was macht sie im Kita-Alltag?

Die Integrationskraft hilft Ihrem Kind, gut in der Gruppe anzukommen und mitzumachen. Ihre Aufgaben hängen ganz vom Kind ab. Typisch sind zum Beispiel:

  • beim Ankommen und beim Abschied von den Eltern helfen,
  • beim Spielen mit anderen Kindern unterstützen,
  • im Morgenkreis oder bei Angeboten dabeibleiben helfen,
  • Gefühle wie Wut oder Angst auffangen,
  • beim Essen, Anziehen und Wickeln oder Toilettengang helfen,
  • auf Gefahren achten, zum Beispiel wenn ein Kind gern wegläuft,
  • Ausflüge begleiten.

Wichtig: Die Integrationskraft ersetzt nicht die Erzieherinnen. Sie arbeitet mit ihnen zusammen. Und am besten auch eng mit Ihnen als Eltern.

Für welche Kinder ist eine Integrationskraft gedacht?

Für Kinder, die wegen einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung mehr Unterstützung brauchen, als die Kita allein geben kann. Das sind zum Beispiel Kinder mit:

  • Autismus,
  • einer deutlichen Entwicklungsverzögerung,
  • einer körperlichen Behinderung,
  • Down-Syndrom oder einer anderen geistigen Behinderung,
  • Epilepsie, Diabetes oder einer anderen chronischen Erkrankung,
  • starken Verhaltensauffälligkeiten.

Eine feste Diagnose ist hilfreich, aber nicht immer schon am Anfang nötig. Gerade bei kleinen Kindern ist ja oft noch nicht alles klar.

Begleiterin hilft einem Mädchen mit Down-Syndrom in der Kita-Garderobe in gelbe Gummistiefel

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Integrationskraft Kita: Wer bezahlt?

Die Kita selbst bezahlt die zusätzliche Kraft meistens nicht. Das Geld kommt aus der Eingliederungshilfe. Zuständig ist entweder das Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe, bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Oder das Jugendamt, bei einer seelischen Behinderung.

Für Sie als Eltern ist die Integrationskraft vor der Einschulung in der Regel kostenlos. Ihr Einkommen spielt normalerweise keine Rolle. Die rechtlichen Grundlagen stehen im § 113 SGB IX und im § 35a SGB VIII.

In Rheinland-Pfalz gibt es außerdem ein Sozialraumbudget für Kitas. Damit können Jugendämter zusätzliches Personal in Kitas mitfinanzieren. Das ersetzt aber nicht die Integrationskraft für ein einzelnes Kind. Mehr dazu: Sozialraumbudget und Schulbegleitung.

Integrationshelfer Kindergarten beantragen: Schritt für Schritt

  1. Gespräch mit der Kita. Fragen Sie die Erzieherinnen, wo genau es schwierig ist. Bitten Sie um einen kurzen Entwicklungsbericht.
  2. Arztberichte sammeln. Zum Beispiel vom Kinderarzt, vom Sozialpädiatrischen Zentrum oder aus der Frühförderung.
  3. Antrag stellen. Beim Sozialamt oder Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Ein formloser Brief reicht. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
  4. Gespräch mit dem Amt. Dort wird besprochen, wie viel Hilfe Ihr Kind braucht.
  5. Bescheid prüfen. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
  6. Dienst finden. Sie können dem Amt einen Dienst vorschlagen, mit dem Sie gern arbeiten möchten.

Viele Tipps zum Antrag finden Sie auch in unserem Artikel zur Schule. Das Vorgehen ist sehr ähnlich: Schulbegleitung beantragen.

Wie läuft der Start mit der Integrationskraft?

Der Anfang ist für alle neu. Für Ihr Kind, für die Kita und auch für die Integrationskraft. Deshalb lohnt sich eine kleine Eingewöhnung. Am besten lernt die Integrationskraft Ihr Kind erst einmal zu Hause oder bei einem gemeinsamen Besuch in der Kita kennen. Dann sprechen alle zusammen ab, was wichtig ist. Was beruhigt Ihr Kind? Was mag es gar nicht? Welche Rituale gibt es zu Hause? Solche kleinen Dinge helfen enorm.

In den ersten Wochen sollten Sie sich ruhig öfter mit der Integrationskraft austauschen. Später reicht meistens ein kurzes Gespräch alle paar Wochen. Und wenn mal etwas nicht rund läuft, sprechen Sie es einfach an.

Unser Tipp: Früh an die Schule denken

Wenn Ihr Kind in der Kita eine Integrationskraft hat, braucht es in der Schule oft auch eine Begleitung. Der Antrag dafür ist aber ein neuer. Stellen Sie ihn deshalb schon im letzten Kita-Jahr, am besten im Frühjahr vor der Einschulung. Dann kann die Begleitung gleich am ersten Schultag dabei sein. Und Ihr Kind startet entspannt in diesen großen neuen Abschnitt.

Drei Kinder bauen gemeinsam eine Sandburg, eine Begleiterin schaut lächelnd zu

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Häufige Fragen

Ab welchem Alter gibt es eine Integrationskraft?

Schon in der Krippe ist das möglich. Es gibt keine feste Altersgrenze nach unten.

Ist die Integrationskraft Kita den ganzen Tag da?

Das hängt vom Bescheid ab. Manche Kinder werden nur vormittags begleitet, andere den ganzen Kita-Tag.

Darf die Kita mein Kind ohne Integrationskraft ablehnen?

Grundsätzlich haben alle Kinder Anspruch auf einen Kitaplatz, mit oder ohne Behinderung. Wenn Ihr Kind mehr Hilfe braucht, ist die Integrationskraft genau dafür da. Sprechen Sie offen mit der Kita und dem Jugendamt.

Kitabegleitung in Kaiserslautern

Wir begleiten Kinder in Kitas in Kaiserslautern und Umgebung. Mit Geduld, Herz und fester Bezugsperson. Rufen Sie uns an, das erste Gespräch ist kostenlos. Mehr über unser Angebot: Schul- und Kitabegleitung in Kaiserslautern.

Telefon: 0631 34 37 04 02 · E-Mail: info@glueck-kl.de

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt das zuständige Amt.

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