Schulbegleitung beantragen: Antrag, Jugendamt, Ablauf
Ihr Kind kommt in der Schule einfach nicht gut zurecht? Die Lehrerin hat schon vorsichtig das Wort Schulbegleitung erwähnt? Dann stehen Sie jetzt wahrscheinlich vor vielen Fragen. Wo stelle ich den Antrag? Was brauche ich dafür? Und wie lange dauert das alles? Keine Sorge. Eine Schulbegleitung beantragen ist kein Hexenwerk. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen den Weg in 6 Schritten. Ganz einfach und der Reihe nach.

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Schulbegleitung Voraussetzungen: Wer bekommt sie?
Eine Schulbegleitung bekommt ein Kind, wenn es wegen einer Behinderung nicht gut am Unterricht oder am Schulleben teilnehmen kann. Auch eine drohende Behinderung reicht. Das heißt, das Kind muss nicht schon eine feste Diagnose für sein ganzes Leben haben.
Es kommt also auf zwei Dinge an:
- Es gibt eine Beeinträchtigung. Zum Beispiel Autismus, ADHS, eine körperliche oder geistige Behinderung oder eine seelische Erkrankung.
- Das Kind braucht deshalb Hilfe in der Schule. Zum Beispiel, weil es sich ohne Hilfe nicht konzentrieren kann, weil es oft wegläuft oder weil es bei praktischen Dingen Unterstützung braucht.
Wichtig zu wissen: Die Schulbegleitung ist für Eltern in der Regel kostenlos. Ihr Einkommen spielt dabei normalerweise keine Rolle.
Schulbegleitung Jugendamt oder Sozialamt: Wer ist zuständig?
Hier wird es leider ein kleines bisschen kompliziert. Es gibt nämlich zwei mögliche Stellen:
- Das Jugendamt ist zuständig, wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist. Das betrifft oft Kinder mit ADHS, Ängsten oder Depressionen. Die Regel steht im § 35a SGB VIII.
- Der Träger der Eingliederungshilfe, meist das Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises, ist zuständig bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Das regelt der § 112 SGB IX.
Bei Autismus ist es je nach Kind mal das eine, mal das andere Amt. Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht vorher selbst klären. Stellen Sie den Antrag einfach bei einem der beiden Ämter. Wenn es nicht zuständig ist, muss es den Antrag schnell an die richtige Stelle weiterleiten. Ihr Antrag geht also nicht verloren.
Schulbegleitung beantragen in 6 Schritten
Schritt 1: Mit der Schule sprechen
Sprechen Sie zuerst mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Fragen Sie, wo genau es im Schulalltag hakt. Diese Beobachtungen sind später sehr wichtig. Bitten Sie die Schule am besten um eine kurze schriftliche Stellungnahme.
Schritt 2: Ärztliche Unterlagen sammeln
Das Amt möchte wissen, welche Beeinträchtigung Ihr Kind hat. Dafür brauchen Sie Berichte vom Kinderarzt, vom Kinder- und Jugendpsychiater oder vom Sozialpädiatrischen Zentrum. Bei einer seelischen Behinderung verlangt das Jugendamt meistens ein Gutachten von einem Kinder- und Jugendpsychiater oder Psychotherapeuten.
Schritt 3: Den Antrag stellen
Der Antrag kann sogar formlos sein. Ein kurzer Brief reicht für den Anfang. Darin schreiben Sie: „Hiermit beantrage ich eine Schulbegleitung für mein Kind“, plus Name, Geburtsdatum, Schule und Klasse. Schicken Sie den Antrag am besten per Einschreiben oder geben Sie ihn persönlich ab und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Viele Ämter haben auch eigene Formulare.

Unterlagen für den Schulbegleitungsantrag | GLÜCKSMOMENTE Betreuungsdienst Kaiserslautern.
Schritt 4: Das Gespräch mit dem Amt
Danach lädt das Amt Sie meistens zu einem Gespräch ein. Manchmal kommt auch jemand in die Schule und schaut sich die Lage an. Bei der Eingliederungshilfe heißt das Gesamtplanverfahren, beim Jugendamt Hilfeplangespräch. Gemeint ist ungefähr dasselbe: Alle setzen sich zusammen und überlegen, was Ihr Kind braucht. Sie dürfen dazu übrigens eine Vertrauensperson mitnehmen.
Schritt 5: Den Bescheid prüfen
Dann bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, ob Ihr Kind eine Schulbegleitung bekommt, für wie viele Stunden und für welchen Zeitraum. Lesen Sie ihn in Ruhe. Passt etwas nicht, zum Beispiel weil zu wenige Stunden bewilligt wurden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Schritt 6: Einen Dienst finden
Jetzt braucht es nur noch die passende Begleitung. Oft schlägt das Amt Dienste vor. Sie können aber auch selbst einen Dienst nennen, mit dem Sie gern zusammenarbeiten möchten. In Kaiserslautern und Umgebung übernehmen wir das zum Beispiel gern: Schul- und Kitabegleitung in Kaiserslautern.
Schulbegleitung beantragen: Wie lange dauert es?
Das ist leider ganz unterschiedlich. Mit ein paar Wochen sollten Sie aber schon rechnen. Manchmal dauert es auch mehrere Monate, vor allem, wenn noch ein Gutachten fehlt. Deshalb unser Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Am besten schon im Frühjahr, wenn Ihr Kind im Sommer eingeschult wird oder die Schule wechselt.
Was gehört in den Antrag? Eine kleine Checkliste
Damit Sie nichts vergessen, hier noch einmal alles auf einen Blick:
- Name, Geburtsdatum und Adresse Ihres Kindes,
- Name der Schule, Klasse und Schulform,
- eine kurze Beschreibung, wo Ihr Kind im Schulalltag Hilfe braucht,
- ärztliche Berichte oder ein Gutachten,
- die Stellungnahme der Schule, falls schon vorhanden,
- Ihre Unterschrift und das Datum.
Fehlende Unterlagen können Sie übrigens nachreichen. Wichtig ist erst einmal, dass der Antrag überhaupt gestellt ist.
Typische Fehler beim Antrag
- Zu spät anfangen. Das ist der häufigste Fehler. Dann startet das Schuljahr ohne Begleitung.
- Zu allgemein beschreiben. Schreiben Sie ganz konkret, was im Alltag schwierig ist. Zum Beispiel: „Er verlässt mehrmals täglich ohne Erlaubnis das Klassenzimmer.“
- Kein Eingangsnachweis. Ohne Nachweis wissen Sie nicht genau, ab wann die Fristen laufen.
- Jedes Jahr neu vergessen. Die Schulbegleitung wird oft nur für ein Schuljahr bewilligt. Denken Sie rechtzeitig an den Folgeantrag.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis?
Nein. Ein Schwerbehindertenausweis ist keine Voraussetzung für eine Schulbegleitung.
Kann die Schule den Antrag für mich stellen?
Nein, den Antrag stellen die Eltern. Die Schule kann Sie aber mit einer Stellungnahme gut unterstützen.
Gibt es bald neue Regeln?
Ja, eine Reform ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Mehr dazu lesen Sie hier: Sozialraumbudget und Schulbegleitung. Was eine Teilhabeassistenz genau ist, erklären wir hier: Teilhabeassistenz einfach erklärt.
Wir helfen Ihnen gern
Sie fühlen sich mit dem Antrag allein gelassen? Dann rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt, und begleiten Ihr Kind danach in Schule oder Kita. Das erste Gespräch ist kostenlos.
Telefon: 0631 34 37 04 02 · E-Mail: info@glueck-kl.de
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt das zuständige Amt.