Teilhabeassistenz: Wer sie bekommt und wie man sie beantragt

Teilhabeassistenz. Das ist so ein Wort, bei dem viele Eltern erst mal stutzen. Was soll das sein? Und hat mein Kind ein Recht darauf? Ganz kurz gesagt: Eine Teilhabeassistenz ist eine Person, die ein Kind mit Behinderung im Alltag begleitet. Vor allem in der Schule und in der Kita. Damit das Kind mitmachen kann, wie alle anderen Kinder auch. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige. Ohne Amtsdeutsch.

Teilhabeassistenz: Mädchen im Rollstuhl schreibt am Klassenzimmertisch, eine Assistentin hält das Heft fest

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Was ist eine Teilhabeassistenz?

Das Wort Teilhabe bedeutet einfach: dabei sein und mitmachen dürfen. Eine Teilhabeassistenz hilft also einem Menschen dabei, am Leben teilzunehmen. Bei Kindern geht es meistens um die Schule oder die Kita.

Vielleicht haben Sie auch schon andere Namen gehört. Schulbegleitung, Schulassistenz, Integrationshelfer, Inklusionsassistenz. Im Alltag meinen diese Wörter fast immer dasselbe. Der Begriff Teilhabeassistenz wird vor allem von Ämtern und in Gesetzen benutzt. Er stammt aus dem Bundesteilhabegesetz. Wenn Sie die Unterschiede genauer wissen wollen, lesen Sie hier weiter: Inklusionsassistenz, Schulbegleitung, Teilhabeassistenz: der Unterschied.

Teilhabeassistenz Schule: Was macht sie genau?

Die Teilhabeassistenz ist keine Lehrkraft. Sie unterrichtet nicht und gibt keine Noten. Ihre Aufgabe ist es, Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Was das genau heißt, ist bei jedem Kind anders. Hier ein paar Beispiele:

  • Bei einem Kind mit Autismus hilft sie, wenn es zu laut oder zu unruhig wird. Sie erklärt Abläufe vorher und gibt Sicherheit bei Veränderungen.
  • Bei einem Kind mit ADHS hilft sie beim Konzentrieren und beim Ordnen der Aufgaben.
  • Bei einem Kind im Rollstuhl hilft sie bei Wegen, beim Toilettengang und beim Essen.
  • Bei einem Kind mit Diabetes achtet sie auf Anzeichen von Unterzucker und erinnert an die Messung.
  • Bei einem Kind mit Ängsten ist sie einfach da und hilft, schwierige Situationen durchzustehen.

Das Ziel ist übrigens immer, dass das Kind mit der Zeit selbstständiger wird. Eine gute Teilhabeassistenz macht sich also Schritt für Schritt ein Stück weit überflüssig. Und das ist dann ein richtig schöner Erfolg.

Wer hat Anspruch auf Teilhabeassistenz?

Anspruch haben Kinder und Jugendliche, die eine Behinderung haben oder bei denen eine Behinderung droht. Und die deshalb ohne Hilfe nicht gut am Unterricht oder am Kita-Alltag teilnehmen können. Das gilt für alle Schulformen, also Grundschule, weiterführende Schule und auch Förderschule.

Wichtig ist: Ein Schwerbehindertenausweis oder ein Pflegegrad sind keine Voraussetzung. Es kommt darauf an, was Ihr Kind im Alltag braucht.

Eingliederungshilfe Schule: Wer bezahlt?

Die Teilhabeassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Das ist ein Bereich der sozialen Hilfen für Menschen mit Behinderung. Bezahlt wird sie von einem Amt, je nach Art der Behinderung:

Art der Behinderung Zuständig Gesetz
seelisch, zum Beispiel oft bei ADHS oder Ängsten Jugendamt § 35a SGB VIII
körperlich oder geistig Träger der Eingliederungshilfe, meist das Sozialamt § 112 SGB IX

Für Sie als Eltern ist die Teilhabeassistenz in der Regel kostenlos. Ihr Einkommen und Ihr Vermögen werden dafür normalerweise nicht herangezogen. Die genaue Regel für Schulen finden Sie im Gesetz: § 112 SGB IX.

Schulassistent erklärt einem Jungen mit Kopfhörern eine Aufgabe auf einem Tablet

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Teilhabeassistenz beantragen: So geht’s

Der Weg ist eigentlich gar nicht so schwer. Hier die Kurzfassung:

  1. Sprechen Sie mit der Schule oder Kita und lassen Sie sich die Schwierigkeiten bestätigen.
  2. Sammeln Sie ärztliche Berichte oder ein Gutachten.
  3. Stellen Sie einen Antrag beim Jugendamt oder Sozialamt. Ein formloser Brief reicht für den Anfang.
  4. Nehmen Sie am Gespräch mit dem Amt teil.
  5. Prüfen Sie den Bescheid und suchen Sie sich einen passenden Dienst.

Alle Schritte mit vielen Tipps finden Sie hier: Schulbegleitung beantragen in 6 Schritten.

Einzelbegleitung oder Pool?

Normalerweise hat jedes Kind seine eigene Teilhabeassistenz. Es gibt aber auch eine andere Möglichkeit. Das Gesetz erlaubt, dass sich mehrere Kinder an einer Schule eine oder mehrere Assistenzen teilen. Man nennt das Pooling. Das kann gut funktionieren, zum Beispiel wenn mehrere Kinder in derselben Klasse nur zeitweise Hilfe brauchen. Es muss aber für jedes einzelne Kind passen. Wenn Ihr Kind feste, durchgehende Begleitung braucht, sollten Sie das beim Amt deutlich sagen.

Die geplante Reform der Jugendhilfe will solche Gruppenangebote übrigens ausbauen. Mehr dazu lesen Sie hier: Sozialraumbudget und Schulbegleitung.

Woran erkenne ich eine gute Teilhabeassistenz?

Das ist eine wirklich wichtige Frage. Denn Ihr Kind verbringt sehr viel Zeit mit dieser Person. Darauf können Sie achten:

  • Ihr Kind fühlt sich bei ihr wohl und geht gern zur Schule.
  • Sie spricht regelmäßig mit Ihnen und mit der Lehrkraft.
  • Sie traut Ihrem Kind etwas zu und hilft nicht mehr als nötig.
  • Der Dienst dahinter sorgt für Vertretung, wenn sie krank ist.

So arbeiten Eltern, Schule und Assistenz gut zusammen

Eine Teilhabeassistenz klappt am besten, wenn alle an einem Strang ziehen. Das klingt selbstverständlich, ist im Alltag aber gar nicht immer so leicht. Ein paar Tipps aus unserer Erfahrung:

  • Ein kurzes Übergabeheft. Darin schreiben Eltern und Assistenz kurz auf, wie der Tag war. Das dauert nur zwei Minuten und hilft sehr.
  • Feste Gesprächstermine. Zum Beispiel einmal im Monat ein kurzes Gespräch mit Lehrkraft und Assistenz.
  • Erfolge feiern. Auch kleine Fortschritte sind wichtig. Sagen Sie sie Ihrem Kind und der Assistenz ruhig auch.

Häufige Fragen

Gibt es Teilhabeassistenz auch in der Kita?

Ja. Dort heißt sie oft Integrationskraft oder Kitabegleitung. Mehr dazu: Integrationskraft in der Kita.

Begleitet die Teilhabeassistenz auch nachmittags?

Das kommt darauf an. Bei Ganztagsschulen kann auch die Nachmittagsbetreuung dazugehören. Klären Sie das am besten direkt beim Antrag.

Was ist, wenn das Amt ablehnt?

Dann können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Oft lohnt es sich, mit genaueren Berichten von Schule und Arzt nachzulegen.

Teilhabeassistenz in Kaiserslautern

Sie suchen eine Teilhabeassistenz für Ihr Kind in Kaiserslautern oder Umgebung? Wir begleiten Kinder in Schulen und Kitas. Persönlich, verlässlich und mit fester Bezugsperson. Mehr über unser Angebot: Schul- und Kitabegleitung in Kaiserslautern.

Telefon: 0631 34 37 04 02 · E-Mail: info@glueck-kl.de

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt das zuständige Amt.

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