Alltagsbegleitung Pflegekasse: So rechnen Sie ab

Sie möchten eine Alltagsbegleitung für sich oder einen Angehörigen? Dann fragen Sie sich sicher: Muss ich das selbst bezahlen? Die gute Nachricht: Meistens nicht. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Wie das mit der Alltagsbegleitung Pflegekasse genau funktioniert, erklären wir Ihnen hier in 3 einfachen Schritten. Dazu gibt es Kosten pro Stunde, Rechenbeispiele und die häufigsten Fehler, die Sie besser vermeiden.

Alltagsbegleitung Pflegekasse: Seniorin unterschreibt ein Formular, während eine Alltagsbegleiterin freundlich daneben sitzt

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Wer bekommt Alltagsbegleitung über die Pflegekasse?

Jeder Mensch mit Pflegegrad, der zu Hause lebt. Also schon ab Pflegegrad 1. Bezahlt wird die Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag. Das sind im Moment 131 Euro im Monat. Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich einen Teil Ihrer Pflegesachleistung dafür umwandeln. Dann ist sogar noch deutlich mehr drin.

Einen extra Antrag für den Entlastungsbetrag brauchen Sie nicht. Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, steht Ihnen das Geld zu. Sie haben noch keinen Pflegegrad? Dann ist das der erste Schritt. Wie es geht, erklären wir in unserem Ratgeber zur Pflegeberatung.

Alltagsbegleiter Kosten: Was kostet eine Stunde?

Anerkannte Alltagsbegleitungen kosten in Rheinland-Pfalz meist etwa 35 bis 45 Euro pro Stunde. Das klingt erst mal nach viel. Im Preis stecken aber nicht nur der Lohn, sondern auch Schulungen, Versicherung, Vertretung bei Krankheit, Fahrtwege und die Abrechnung mit der Pflegekasse.

So viele Stunden Alltagsbegleitung pro Monat sind ungefähr drin, wenn eine Stunde 40 Euro kostet:

Budget pro Monat Betrag Stunden bei 40 Euro
nur Entlastungsbetrag 131 Euro gut 3 Stunden
Pflegegrad 2 mit Umwandlung bis 449,40 Euro gut 11 Stunden
Pflegegrad 3 mit Umwandlung bis 729,80 Euro gut 18 Stunden

Das sind nur Beispiele. Fragen Sie immer nach dem genauen Preis des Anbieters. Mehr zum Entlastungsbetrag und zur Umwandlung: Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 und 3.

Notizblock mit unscharfen Stundennotizen, Taschenrechner und grüner Kaffeetasse auf einem Holztisch

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Alltagsbegleitung über Pflegekasse abrechnen: 3 Schritte

Schritt 1: Einen anerkannten Anbieter wählen

Das ist der wichtigste Punkt überhaupt. Die Pflegekasse bezahlt nur Angebote, die nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt sind. In Rheinland-Pfalz gibt es dafür eine eigene Landesverordnung. Ein seriöser Anbieter zeigt Ihnen die Anerkennung gern. Fragen Sie also ruhig direkt beim ersten Telefonat danach.

Schritt 2: Den Abrechnungsweg wählen

Es gibt zwei Wege. Beide sind ganz normal:

  • Direkte Abrechnung: Sie unterschreiben einmal eine Abtretungserklärung. Danach schickt der Anbieter die Rechnung direkt an die Pflegekasse. Sie müssen nichts vorstrecken und haben keinen Papierkram. Das ist für die meisten Familien der bequemste Weg.
  • Selbst einreichen: Sie bezahlen die Rechnung zuerst selbst und schicken sie dann an die Pflegekasse. Die überweist Ihnen das Geld zurück. Das dauert meist ein paar Wochen.

Schritt 3: Bei Pflegegrad 2 oder höher die Umwandlung beantragen

Wenn Sie mehr Stunden möchten, als der Entlastungsbetrag hergibt, können Sie ab Pflegegrad 2 einen Teil Ihrer Pflegesachleistung umwandeln. Dafür stellen Sie einen kurzen Antrag bei der Pflegekasse. Viele Kassen haben dafür ein Formular. Denken Sie daran: Das Pflegegeld wird dann etwas weniger. Rechnen Sie es deshalb vorher gut durch.

Alltagsbegleitung Pflegekasse: Was die Begleitung macht

Vielleicht fragen Sie sich, was Sie für das Geld eigentlich bekommen. Eine Alltagsbegleitung ist für alles da, was den Alltag leichter und schöner macht. Sie geht mit Ihnen spazieren, begleitet Sie zum Arzt oder zum Einkaufen, spielt Karten oder hört einfach zu. Bei Menschen mit Demenz gibt sie Halt durch feste Abläufe. Und pflegende Angehörige bekommen ein paar Stunden für sich. Körperpflege und Medikamente gehören dagegen nicht dazu. Das ist Sache eines Pflegedienstes.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Anbieter ohne Anerkennung. Dann bezahlt die Pflegekasse nicht. Fragen Sie immer vorher nach.
  • Budget überzogen. Wenn Sie mehr Stunden nutzen, als Geld da ist, müssen Sie den Rest selbst bezahlen. Ein guter Anbieter behält das für Sie im Blick.
  • Angespartes Geld vergessen. Nicht genutztes Geld verfällt am 30. Juni des Folgejahres. Fragen Sie im Frühjahr bei der Pflegekasse nach Ihrem Kontostand.
  • Rechnungen gesammelt. Wenn Sie selbst einreichen, schicken Sie die Rechnungen am besten jeden Monat. Dann behalten Sie den Überblick.
Alltagsbegleiterin und Seniorin trinken Kaffee auf einer herbstlichen Gartenbank

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Alltagsbegleitung Pflegekasse und Verhinderungspflege kombinieren

Für pflegende Angehörige gibt es noch einen guten Tipp. Sie können die Alltagsbegleitung auch über die Verhinderungspflege bezahlen. Das ist ein eigener Topf. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege stehen zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr bereit. Wenn die Betreuung weniger als 8 Stunden am Tag dauert, wird das Pflegegeld dabei nicht gekürzt. So kommen viele zusätzliche Stunden zusammen. Mehr dazu: Verhinderungspflege stundenweise.

Was ab 2027 kommen soll

Mit der geplanten Pflegereform soll der Entlastungsbetrag durch das Sozialraumbudget ersetzt werden. Ab Pflegegrad 2 sind bis zu 175 Euro im Monat geplant. Die Umwandlung und das Ansparen sollen dann wegfallen. Das Gesetz ist aber noch nicht beschlossen. Bis dahin gilt alles, was in diesem Artikel steht. Alle Einzelheiten: Sozialraumbudget in der Pflege.

Häufige Fragen

Muss ich die Alltagsbegleitung bei der Pflegekasse anmelden?

Nein. Für den Entlastungsbetrag brauchen Sie keinen Antrag. Nur die Umwandlung der Sachleistung müssen Sie beantragen.

Zahlt die Pflegekasse auch die Fahrtkosten der Alltagsbegleitung?

Das hängt vom Anbieter ab. Manche rechnen Fahrtkosten extra ab, andere haben sie schon im Stundenpreis. Fragen Sie am besten vorher nach. Auch die Fahrtkosten können meist über den Entlastungsbetrag laufen.

Kann ich den Anbieter wechseln?

Ja, jederzeit. Sie sind an keinen Dienst gebunden.

Bekomme ich eine Übersicht über meine Stunden?

Bei uns ja. Sie bekommen jeden Monat eine Aufstellung. So sehen Sie immer, wie viel Geld noch übrig ist.

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Telefon: 0631 34 37 04 02 · E-Mail: info@glueck-kl.de

Gesetz: § 45b SGB XI · § 45a SGB XI (Umwandlung)

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Pflegereform 2027

Ab 1. Januar soll sich die Hilfe zu Hause ändern.

–Tage
–Std.
–Min.
–Sek.

Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren. Bei Pflegegrad 2–5 zahlt die Kasse nur noch anerkannte Anbieter.

Gut zu wissen: Als nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst dürfen wir laut Gesetzentwurf auch 2027 mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

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