Haushaltshilfe Krankenkasse: Wer sie bekommt und wie

Eine neue Hüfte, ein gebrochener Arm oder eine schwere Grippe. Plötzlich geht im Haushalt gar nichts mehr. Wer kauft ein? Wer wäscht? Und wer kümmert sich um die Kinder? Viele wissen gar nicht, dass es dafür eine Hilfe gibt: die Haushaltshilfe der Krankenkasse. Wer im Internet nach „Haushaltshilfe Krankenkasse“ sucht, findet allerdings oft nur Fachchinesisch. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen deshalb ganz in Ruhe, wer sie bekommt und wie Sie sie beantragen.

Haushaltshilfe Krankenkasse: Haushaltshilfe bringt einer Frau mit Gips und Decke auf dem Sofa Tee

Unterstützung im Alltag nach einer Verletzung | GLÜCKSMOMENTE Betreuungsdienst Kaiserslautern.

Was ist die Haushaltshilfe der Krankenkasse?

Die Haushaltshilfe ist eine Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sie springt ein, wenn Sie wegen einer Krankheit Ihren Haushalt für eine Zeit nicht selbst führen können. Eine Haushaltshilfe kommt dann zu Ihnen nach Hause und übernimmt die Arbeit, die sonst Sie machen würden.

Wichtig: Diese Hilfe hat nichts mit einem Pflegegrad zu tun. Sie ist gerade für Menschen gedacht, die normalerweise gut allein zurechtkommen. Und nur gerade eben nicht.

Wer bekommt eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Es gibt zwei Fälle. Und die Regeln sind ein bisschen unterschiedlich.

Fall 1: Mit Kind im Haushalt

Sie bekommen eine Haushaltshilfe, wenn diese Punkte stimmen:

  • Sie können den Haushalt wegen einer Krankheit nicht weiterführen. Zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Kur oder einer schweren Erkrankung zu Hause.
  • In Ihrem Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren. Oder ein Kind mit Behinderung, das Hilfe braucht.
  • Niemand anderes im Haushalt kann die Arbeit übernehmen.

Dann gibt es die Hilfe für bis zu 26 Wochen.

Fall 2: Ohne Kind im Haushalt

Auch ohne Kind gibt es Hilfe. Zum Beispiel nach einer Operation, nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn sich eine Krankheit plötzlich stark verschlechtert. Dann gibt es die Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen.

Diese Regel gilt aber nur, wenn Sie keinen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben. Mit einem dieser Pflegegrade ist nämlich die Pflegekasse zuständig. Wie das geht, lesen Sie hier: Haushaltshilfe über die Pflegekasse.

Übrigens: Manche Krankenkassen zahlen freiwillig mehr. Sie schreiben das in ihre eigenen Regeln, die sogenannte Satzung. Es lohnt sich also, bei Ihrer Kasse nachzufragen.

Haushaltshilfe räumt die Spülmaschine ein, während ein älterer Mann mit zwei Gehstützen lächelt

Unterstützung im Haushalt nach einer Operation | GLÜCKSMOMENTE Glücksmomenet Kaiserslautern.

Was macht die Haushaltshilfe genau?

Die Haushaltshilfe übernimmt die Dinge, die im Alltag anfallen. Also eigentlich alles, was Sie sonst selbst machen würden:

  • einkaufen und kochen
  • putzen und aufräumen
  • Wäsche waschen
  • Kinder betreuen, zur Schule bringen und abholen
  • kleine Besorgungen, zum Beispiel in der Apotheke

Medizinische Pflege gehört nicht dazu. Dafür gibt es die häusliche Krankenpflege.

Haushaltshilfe Krankenkasse beantragen: So geht es

  1. Zum Arzt gehen. Ihr Arzt muss bestätigen, dass Sie den Haushalt nicht schaffen. Er stellt Ihnen dafür eine Verordnung oder Bescheinigung aus. Bei einer Operation macht das oft schon das Krankenhaus.
  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die meisten Kassen haben ein eigenes Formular. Sie finden es auf der Website oder bekommen es am Telefon. Schicken Sie die ärztliche Bescheinigung mit.
  3. Auf die Zusage warten. Ganz wichtig: Warten Sie möglichst die Zusage ab, bevor die Hilfe startet. Sonst kann es passieren, dass die Kasse nicht zahlt. In dringenden Fällen hilft ein Anruf bei der Kasse.
  4. Haushaltshilfe finden. Sie können einen anerkannten Dienst beauftragen. Oder Sie suchen sich selbst jemanden, zum Beispiel eine Nachbarin.

Unser Tipp: Sprechen Sie das Thema schon vor einer geplanten Operation an. Dann ist alles geregelt, wenn Sie nach Hause kommen.

Was kostet die Haushaltshilfe?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Sie zahlen aber eine kleine Zuzahlung. Das sind 10 Prozent der Kosten pro Tag. Mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro am Tag.

Ein Beispiel: Die Haushaltshilfe kommt an einem Tag für 3 Stunden. Dann zahlen Sie für diesen Tag höchstens 10 Euro dazu. Den Rest bezahlt die Krankenkasse.

Gut zu wissen: In der Schwangerschaft gibt es eine eigene Regel. Hier fällt gar keine Zuzahlung an. Mehr dazu: Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.

Darf auch ein Verwandter helfen?

Ja, aber hier gibt es eine Einschränkung. Wenn Ihre Tochter, Ihr Sohn oder Ihre Eltern helfen, bekommen sie dafür in der Regel kein Gehalt von der Kasse. Erstattet werden meist nur Fahrtkosten. Und unter Umständen ein Verdienstausfall, wenn sie dafür nicht arbeiten gehen können.

Bei Freunden, Nachbarn oder entfernteren Verwandten zahlt die Kasse oft einen festen Betrag pro Stunde. Wie viel genau, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Hand hält Krankenkassenantrag und ärztliche Bescheinigung über einem Holztisch

Haushaltshilfe über die Krankenkasse beantragen | Symbolbild für GLÜCKSMOMENTE Betreuungsdienst Kaiserslautern.

Haushaltshilfe Krankenkasse oder Pflegekasse: Was ist der Unterschied?

Das verwechseln viele. Und das ist auch kein Wunder, denn beide Kassen sitzen oft unter einem Dach. Trotzdem sind es zwei ganz verschiedene Leistungen.

  • Die Krankenkasse hilft, wenn Sie vorübergehend krank sind. Also zum Beispiel nach einer OP. Die Hilfe ist auf ein paar Wochen begrenzt.
  • Die Pflegekasse hilft, wenn Sie dauerhaft Unterstützung brauchen. Dafür brauchen Sie einen Pflegegrad. Dann gibt es jeden Monat Geld, ohne festes Ende.

Manchmal folgt das eine auf das andere. Erst kommt die Haushaltshilfe nach der Operation. Und wenn es danach nicht besser wird, beantragen Sie einen Pflegegrad. Wir begleiten Sie gern auf beiden Wegen.

Haushaltshilfe ohne Pflegegrad: die wichtigsten Punkte

  • Sie brauchen keinen Pflegegrad.
  • Sie brauchen eine Bescheinigung vom Arzt.
  • Mit Kind unter 12 Jahren gibt es bis zu 26 Wochen Hilfe.
  • Ohne Kind gibt es meist bis zu 4 Wochen Hilfe.
  • Sie zahlen 5 bis 10 Euro pro Tag dazu.
  • Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Häufige Fragen

Gilt das auch für privat Versicherte?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei privaten Krankenversicherungen ist die Haushaltshilfe nicht immer dabei. Schauen Sie in Ihre Unterlagen oder fragen Sie direkt nach.

Was ist, wenn die Kasse ablehnt?

Dann können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein kurzer Brief reicht. Oft hilft eine genauere Bescheinigung vom Arzt.

Und wenn ich länger Hilfe brauche?

Dann kann ein Pflegegrad sinnvoll sein. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse dauerhaft mit. Wir beraten Sie gern dazu: Pflegeberatung in Kaiserslautern.

Wir helfen Ihnen in Kaiserslautern

Sie brauchen nach einer Operation schnell Hilfe? Oder Sie planen einen Eingriff und möchten vorsorgen? Rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, was Sie brauchen. Und wir übernehmen die Haushaltshilfe für Sie, abgerechnet über Ihre Krankenkasse.

Glücksmomente Betreuungsdienst
Telefon: 0631 34 37 04 02 · E-Mail: info@glueck-kl.de

Weitere Ratgeber: Haushaltshilfe in Kaiserslautern · Stunden bei Pflegegrad 2 und 3 · Gesetz: § 38 SGB V (Haushaltshilfe)

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihre Krankenkasse.

Pflegereform 2027

Ab 1. Januar soll sich die Hilfe zu Hause ändern.

–Tage
–Std.
–Min.
–Sek.

Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren. Bei Pflegegrad 2–5 zahlt die Kasse nur noch anerkannte Anbieter.

Gut zu wissen: Als nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst dürfen wir laut Gesetzentwurf auch 2027 mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Jetzt bei GLÜCKSMOMENTE Kunde werden:

📞 0631 34370402 💬 WhatsApp

📲 PNOG-Neuigkeiten aufs Handy: kostenlos, jederzeit abbestellbar.
✅ Zum WhatsApp-Newsletter anmelden

Gesetzentwurf vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen. Anmelden mit „START“, abmelden mit „STOP“. Datenschutz · Mehr zur Reform

GLÜCKSMOMENTE Kaiserslautern

Sie brauchen Hilfe im Haushalt?

Wir sagen Ihnen gern, ob die Krankenkasse oder Pflegekasse die Kosten übernimmt, und helfen beim Antrag. Das erste Gespräch ist kostenlos.

📞 Jetzt anrufen: 0631 34 37 04 02

💬 WhatsApp schreiben

Wir melden uns schnell bei Ihnen zurück.

Pflegereform 2027: Ab 1. Januar soll sich die Hilfe zu Hause ändern. Als nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst dürfen wir laut Gesetzentwurf auch 2027 mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Mehr zur Reform

📲 PNOG-Neuigkeiten aufs Handy: kostenlos, jederzeit abbestellbar.

✅ Zum WhatsApp-Newsletter anmelden

Gesetzentwurf vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen. Anmelden mit „START“, abmelden mit „STOP“. Datenschutz