Sozialraumbudget Pflege: Was die Pflegereform ändert

Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Wir passen diesen Artikel an, sobald sich etwas ändert.

Seit dem Sommer taucht ein neues Wort immer wieder auf: Sozialraumbudget. Viele Familien fragen uns, was das eigentlich ist. Und ob sie dadurch Geld verlieren oder vielleicht sogar mehr bekommen. Kurz gesagt: Das Sozialraumbudget Pflege soll ab 2027 den heutigen Entlastungsbetrag ersetzen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen ganz einfach, was geplant ist. Und was das für Ihren Alltag bedeutet.

Sozialraumbudget Pflege: GLÜCKSMOMENTE hilft einem älteren Mann beim Tragen der Einkäufe durch die Haustür

Mit Unterstützung kommen die Einkäufe nach Hause | GLÜCKSMOMENTE Betreuungsdienst Kaiserslautern.

Sozialraumbudget Pflege: Was ist das?

Das Sozialraumbudget ist eine neue Leistung der Pflegeversicherung. Sie ist Teil einer großen Pflegereform. Das Gesetz dazu heißt Pflegeneuordnungsgesetz, abgekürzt PNOG.

Das Wort klingt erst mal kompliziert. Gemeint ist aber etwas ganz Einfaches. „Sozialraum“ ist Ihr Umfeld. Also Ihre Nachbarschaft, Ihr Stadtteil, die Menschen und Dienste in Ihrer Nähe. Mit dem Sozialraumbudget sollen Sie Hilfe aus diesem Umfeld bezahlen können. Zum Beispiel eine Haushaltshilfe, eine Alltagsbegleitung oder eine anerkannte Nachbarschaftshilfe.

Sozialraumbudget 2027: Die geplanten Eckpunkte

  • Wer bekommt es? Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause leben.
  • Wie viel Geld gibt es? Bis zu 175 Euro im Monat.
  • Für junge Menschen: Pflegebedürftige unter 25 Jahren sollen bis zu 300 Euro im Monat bekommen.
  • Ab wann? Geplant ist der Start im Jahr 2027. Ein genaues Datum steht noch nicht fest.
  • Was ersetzt es? Den heutigen Entlastungsbetrag von 131 Euro.

Sozialraumbudget und Entlastungsbetrag im Vergleich

Entlastungsbetrag (heute) Sozialraumbudget (geplant)
Betrag pro Monat 131 Euro bis zu 175 Euro
Ab Pflegegrad 1 2
Unter 25 Jahren 131 Euro bis zu 300 Euro
Ansparen möglich? ja, bis 30. Juni des Folgejahres nein
Für Pflegedienst nutzbar? teilweise nein
Für Haushaltshilfe nutzbar? ja, wenn anerkannt ja, wenn anerkannt

Wofür kann ich das Sozialraumbudget nutzen?

Nach dem bisherigen Plan ist das Geld für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht. Das sind zum Beispiel:

  • Hilfe im Haushalt, also putzen, waschen, einkaufen
  • Begleitung zum Arzt oder zum Einkaufen
  • Betreuung und Gesellschaft zu Hause
  • Hilfe bei der Gestaltung des Alltags
  • anerkannte Nachbarschaftshilfe

Nicht bezahlt werden sollen dagegen der ambulante Pflegedienst und die Eigenanteile bei Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Das ist heute beim Entlastungsbetrag noch anders.

Alltagsbegleiter und Seniorin spazieren Arm in Arm und lächeln einander an

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Sozialraumbudget Nachbarschaftshilfe: Was heißt das?

Ein wichtiger Gedanke der Reform ist die Nachbarschaftshilfe. Also Hilfe von Menschen aus Ihrer Umgebung. Das kann eine Nachbarin sein, die einkauft. Oder ein Bekannter, der Sie zum Arzt fährt.

Damit das Sozialraumbudget dafür zahlt, muss die Nachbarschaftshilfe aber anerkannt sein. In Rheinland-Pfalz gibt es dafür schon heute Regeln. Dazu gehört zum Beispiel ein kurzer Kurs. Und die helfende Person darf nicht mit Ihnen verwandt sein. Wie die Regeln ab 2027 genau aussehen, ist noch offen.

Wer gewinnt, wer verliert?

Ganz ehrlich: Das hängt von Ihrer Lage ab.

  • Mehr Geld gibt es für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5. Statt 131 sollen es bis zu 175 Euro sein. Bei jungen Menschen sogar bis zu 300 Euro.
  • Weniger Geld gibt es für Menschen mit Pflegegrad 1. Sie sollen gar keinen Betrag mehr bekommen.
  • Weniger flexibel wird es für alle, die bisher angespart haben. Denn das soll nicht mehr gehen.
  • Weniger Stunden kann es für Menschen geben, die heute Pflegesachleistung umwandeln. Denn diese Möglichkeit soll nach dem bisherigen Plan wegfallen.

Ein Beispiel: So könnte es 2027 aussehen

Herr S. ist 78 Jahre alt und hat Pflegegrad 2. Heute nutzt er den Entlastungsbetrag von 131 Euro für eine Haushaltshilfe. Sie kommt zweimal im Monat.

Mit dem Sozialraumbudget Pflege hätte Herr S. ab 2027 bis zu 175 Euro im Monat. Das wäre ungefähr eine Stunde mehr Hilfe im Monat. Dazu kommt: Seine Nachbarin hilft ihm sowieso schon beim Einkaufen. Wenn sie als Nachbarschaftshilfe anerkannt ist, könnte sie dafür künftig vielleicht einen kleinen Betrag bekommen.

Frau L. dagegen hat Pflegegrad 1. Sie würde nach dem bisherigen Plan ab 2027 gar kein Geld mehr bekommen. Für sie lohnt es sich deshalb, ihren Pflegegrad prüfen zu lassen, falls es ihr schlechter geht.

Was ist mit der Verhinderungspflege?

Auch die Verhinderungspflege soll sich ändern. Sie soll keine eigene Leistung mehr sein. Ein Teil davon könnte dann über das Sozialraumbudget laufen, zum Beispiel wenn eine anerkannte Nachbarin einspringt. Alle Details lesen Sie hier: Was ist mit der Verhinderungspflege 2027?

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Entlastungsbetrag 2026 nutzen. Das Geld aus diesem Jahr steht Ihnen zu. Ob Sie es 2027 noch nutzen können, ist nicht sicher.
  2. Angespartes Geld prüfen. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel noch da ist.
  3. Anerkannte Anbieter suchen. Das Sozialraumbudget soll nur für anerkannte Angebote gelten. Wer jetzt schon einen anerkannten Dienst hat, ist gut vorbereitet.
  4. Pflegegrad prüfen. Sie haben Pflegegrad 1 und es geht Ihnen schlechter? Dann kann ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad sinnvoll sein.

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Häufige Fragen

Muss ich das Sozialraumbudget beantragen?

Nach heutigem Stand nein. Es soll den Entlastungsbetrag automatisch ersetzen. Das ist aber noch nicht endgültig geregelt.

Ist das Sozialraumbudget sicher?

Nein, noch nicht. Die Bundesregierung hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Jetzt beraten Bundestag und Bundesrat darüber. Dabei kann sich noch einiges ändern.

Wo kann ich das selbst nachlesen?

Das Bundesgesundheitsministerium beantwortet Fragen zum Gesetz hier: FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz.

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Die Reform ist kompliziert. Aber Sie müssen sich nicht allein damit beschäftigen. Rufen Sie uns an. Wir erklären Ihnen, was die Änderungen für Sie bedeuten. Und wie Sie Ihr Geld bis dahin am besten nutzen.

Telefon: 0631 34 37 04 02 · E-Mail: info@glueck-kl.de

Weitere Ratgeber: Haushaltshilfe über die Pflegekasse · Sozialraumbudget und Schulbegleitung · Haushaltshilfe in Kaiserslautern

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben beruhen auf dem Gesetzentwurf.

Pflegereform 2027

Ab 1. Januar soll sich die Hilfe zu Hause ändern.

–Tage
–Std.
–Min.
–Sek.

Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren. Bei Pflegegrad 2–5 zahlt die Kasse nur noch anerkannte Anbieter.

Gut zu wissen: Als nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst dürfen wir laut Gesetzentwurf auch 2027 mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

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