Pflegereform 2027: Was ändert sich? Einfach erklärt

Die Pflegereform 2027 ist die größte Änderung in der Pflegeversicherung seit Jahren. Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett dafür das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen, kurz PNOG. Vieles soll schon am 1. Januar 2027 gelten. Für Familien, die zu Hause pflegen, ändert sich dabei eine ganze Menge: neue Namen, neue Budgets, neue Beträge. Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was geplant ist. Einfach, verständlich und mit Blick auf das, was Sie jetzt tun können.

Pflegereform 2027: Beraterin erklärt einem älteren Ehepaar zu Hause die geplanten Änderungen

Persönliche Beratung zu den Leistungen der Pflegekasse | GLÜCKSMOMENTE Betreuungsdienst Kaiserslautern

Pflegereform 2027: Wo steht das Gesetz gerade?

Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen. Jetzt berät der Bundestag. Erst wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, ist die Reform fertig. Bis dahin kann sich noch einiges ändern. Geplant ist, dass die meisten Regeln am 1. Januar 2027 starten. Manche Teile kommen später, zum Beispiel 2028 und 2029.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Bisher Ab 2027 (laut Entwurf)
Pflegegeld Entlastungsbudget, etwas höher
Pflegesachleistung Sachleistungsbudget, höher
Entlastungsbetrag 131 € Sozialraumbudget 175 € (unter 25 Jahren: 300 €)
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege Überbrückungsbudget bis 2.285 € im Jahr
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 fällt weg
Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €) fällt als eigene Pauschale weg

Neues Entlastungsbudget statt Pflegegeld

Das Pflegegeld bekommt einen neuen Namen: Entlastungsbudget. Gleichzeitig soll es steigen, zum Beispiel bei Pflegegrad 2 von 347 auf 380 Euro und bei Pflegegrad 4 von 800 auf 890 Euro im Monat. Alle Beträge und Tipps finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegeld 2027.

Auch das Geld für einen ambulanten Dienst, die bisherige Pflegesachleistung, soll steigen und heißt dann Sachleistungsbudget. Bei Pflegegrad 2 sind 890 Euro statt bisher 796 Euro geplant.

Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag

Den Entlastungsbetrag von 131 Euro kennen viele Familien gut. Damit bezahlen sie zum Beispiel eine Haushaltshilfe oder eine Alltagsbegleitung. Ab 2027 soll er durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Das bringt mehr Geld: 175 Euro im Monat, für junge Menschen unter 25 Jahren sogar 300 Euro.

Aber Achtung: Das Geld darf laut Entwurf nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Ambulante Pflegedienste und die Tagespflege sollen damit nicht mehr bezahlt werden können. Für Betreuungsdienste wie uns ändert sich deshalb wenig. Unsere Alltagsbegleitung und unsere Haushaltshilfe in Kaiserslautern sind genau solche Angebote. Mehr Hintergründe lesen Sie in unserem Ratgeber Sozialraumbudget Pflege.

Neue Pflegereform: Beraterin von GLÜCKSMOMENTE bespricht mit einem Ehepaar die Leistungen der Pflegekasse

Persönliche Beratung zu den Leistungen der Pflegekasse | GLÜCKSMOMENTE Betreuungsdienst Kaiserslautern

Was passiert mit der Verhinderungspflege?

Das ist die Frage, die uns gerade am häufigsten gestellt wird. Laut Entwurf sollen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem neuen Überbrückungsbudget aufgehen. Dafür sind bis zu 2.285 Euro im Jahr geplant. Heute steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen ein Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Für viele Familien wäre das also weniger Geld für Auszeiten.

Unser Rat: Nutzen Sie die Verhinderungspflege für 2026 jetzt noch voll aus, zum Beispiel stundenweise bei Ihnen zu Hause. Alles Weitere dazu steht in unserem Ratgeber Verhinderungspflege 2027. Und welche Hilfen es sonst noch gibt, lesen Sie unter Alternative Verhinderungspflege.

Pflegereform 2027 und Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag komplett wegfallen. Für viele ältere Menschen ist das bitter, denn mit diesen 131 Euro bezahlen sie oft ein paar Stunden Hilfe im Haushalt. Stattdessen soll es mehr Beratung geben. Ab 2029 ist außerdem eine sogenannte Pflegebegleitung geplant: eine feste Ansprechperson, die hilft, die Pflege zu organisieren. Zuschüsse für den Umbau der Wohnung soll es weiter geben.

Auch die Pflegegrade selbst werden etwas strenger. Die Punktgrenzen steigen, für Pflegegrad 2 zum Beispiel von 27 auf 30 Punkte. Wer heute schon einen Pflegegrad hat, behält ihn aber. Dafür gibt es einen Bestandsschutz.

Wer gewinnt, wer verliert bei der Pflegereform 2027?

Ganz ehrlich: Das hängt stark von Ihrer Situation ab. Wer viel Pflegegeld oder einen ambulanten Pflegedienst nutzt, bekommt etwas mehr. Wer mit Pflegegrad 2 bis 5 eine Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt, hat künftig sogar mehr Budget dafür. Weniger bleibt dagegen bei Menschen mit Pflegegrad 1 und bei Familien, die die Verhinderungspflege bisher voll ausgeschöpft haben.

Pflegereform 2027: Was ändert sich bei den Beiträgen?

Auch beim Geld, das Sie einzahlen, tut sich etwas. Der Zuschlag für Kinderlose soll um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Außerdem steigt 2027 die Beitragsbemessungsgrenze, also das Einkommen, bis zu dem Beiträge fällig werden. Ab 2028 ist ein Zuschlag für mitversicherte Ehepartner geplant, mit vielen Ausnahmen, zum Beispiel für Familien mit Kindern unter 12 Jahren oder für pflegende Angehörige.

Pflegereform 2027: Drei Generationen sitzen am Wohnzimmertisch und besprechen die Pflege der Großmutter

Eine Familie spricht gemeinsam über die Pflege der Großmutter. | GLÜCKSMOMENTE Betreuungsdienst Kaiserslautern

Was Sie jetzt vor 2027 tun sollten

  1. Entlastungsbetrag aufbrauchen. Restguthaben aus 2026 nicht verfallen lassen. Wie das geht, steht unter Entlastungsbetrag Pflegegrad 2.
  2. Verhinderungspflege 2026 nutzen. Der Jahresbetrag gilt nur für dieses Jahr.
  3. Pflegegrad prüfen. Hat sich der Bedarf erhöht? Dann stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung lieber jetzt.
  4. Feste Hilfe organisieren. Gute Betreuungskräfte sind gefragt. Wer früh plant, hat 2027 schon eine vertraute Person an seiner Seite.
  5. Beraten lassen. Jede Familie ist anders. In unserer Pflegeberatung in Kaiserslautern schauen wir gemeinsam auf Ihre Situation.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2027

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz?

Das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, ist der offizielle Name der Pflegereform 2027. Es ordnet die Leistungen der Pflegeversicherung neu und fasst viele davon in Budgets zusammen.

Ist die Pflegereform schon beschlossen?

Noch nicht ganz. Das Kabinett hat den Entwurf am 30.09.2026 beschlossen. Jetzt müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

Wird die Verhinderungspflege 2027 abgeschafft?

Als eigene Leistung ja, laut Entwurf. Sie soll zusammen mit der Kurzzeitpflege im neuen Überbrückungsbudget aufgehen.

Kann ich Glücksmomente auch 2027 über die Pflegekasse bezahlen?

Ja. Nach dem Entwurf können anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag weiter über das neue Sozialraumbudget bezahlt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Fragen zur Reform? Rufen Sie uns an

Wir wissen, wie verunsichernd so viele Änderungen sind. Deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie. Das Erstgespräch ist kostenlos, gern auch bei Ihnen zu Hause.

GLÜCKSMOMENTE GmbH
Am Altenhof 3, 67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 34 37 04 02
E-Mail: info@glueck-kl.de

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Quellen: Bundesgesundheitsministerium, FAQ zum PNOG · Portal Sozialpolitik, Übersicht PNOG · Altenheim, Überblick Kabinettsbeschluss. Alle Angaben beruhen auf dem Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 und können sich noch ändern. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Pflegereform 2027

Ab 1. Januar soll sich die Hilfe zu Hause ändern.

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Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren. Bei Pflegegrad 2–5 zahlt die Kasse nur noch anerkannte Anbieter.

Gut zu wissen: Als nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst dürfen wir laut Gesetzentwurf auch 2027 mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

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