Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Pflegereform 2027

Ab 1. Januar soll sich die Hilfe zu Hause ändern.

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Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag verlieren. Bei Pflegegrad 2–5 zahlt die Kasse nur noch anerkannte Anbieter.

Gut zu wissen: Als nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst dürfen wir laut Gesetzentwurf auch 2027 mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Jetzt kostenlos prüfen lassen, was sich für Sie ändert:

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