Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja. Wenn Sie wegen einer Risikoschwangerschaft liegen oder sich schonen müssen, übernehmen wir Putzen, Wäsche, Einkauf und Kochen und kümmern uns auf Wunsch um Ihre Kinder. Mit ärztlicher Bescheinigung zahlt oft die Krankenkasse. Mehr dazu: Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.
Ja. Im Wochenbett halten wir Ihnen den Rücken frei: Wir putzen, waschen, kaufen ein, kochen und betreuen Geschwisterkinder, damit Sie sich erholen und Zeit mit Ihrem Baby haben. Oft übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Mehr dazu: Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Wochenbett.
Oft ja. Nach § 24h SGB V haben Schwangere und Wöchnerinnen Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie den Haushalt wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht weiterführen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung, eine Zuzahlung fällt nicht an. Wir helfen beim Antrag, Details im Ratgeber Haushaltshilfe von der Krankenkasse.
Ja. Wenn Sie Ihren Haushalt nach einem Unfall, einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend nicht schaffen, übernehmen wir Putzen, Wäsche, Einkauf und Kochen. Je nach Fall zahlt die Krankenkasse (§ 38 SGB V) oder die Unfallversicherung. Wir klären das gern mit Ihnen.
Ja. Unsere Betreuungskräfte sind zum Thema Demenz geschult. Wir sorgen für einen geregelten Tagesablauf, beschäftigen uns mit Gesprächen, Musik oder Spaziergängen und entlasten damit auch die Angehörigen. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse die Betreuung oft über den Entlastungsbetrag.
Unsere Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter begleiten Sie zum Arzt, zum Einkauf oder auf einen Spaziergang, helfen bei Post und Terminen und haben Zeit für Gespräche. Mit Pflegegrad ist das meist über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
Ja. Wenn Sie als pflegende Angehörige eine Pause brauchen, betreuen wir Ihren Angehörigen stundenweise zu Hause. Ab Pflegegrad 2 zahlt das die Pflegekasse aus dem Entlastungsbudget, und wir rechnen direkt mit ihr ab. Mehr dazu: stundenweise Verhinderungspflege in Kaiserslautern.
Ja. Den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat bekommen alle Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Gerade bei Pflegegrad 1 ist er oft die wichtigste Leistung, zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Die geplante Pflegereform soll überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und betrifft unter anderem Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegegeld. Was das für Sie bedeutet, erklären wir verständlich im Ratgeber Pflegereform 2027. Gern beraten wir Sie auch persönlich.
Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse, ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Danach begutachtet der Medizinische Dienst Sie zu Hause. Wir helfen Ihnen beim Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung vor, mehr dazu im Ratgeber Pflegeberatung.
Den Antrag stellen die Eltern beim Kostenträger: bei einer seelischen Behinderung beim Jugendamt (§ 35a SGB VIII), bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung beim Sozialamt als Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX). Wir unterstützen Sie dabei, alle Schritte stehen im Ratgeber Schulbegleitung beantragen.
Ja. Unsere Integrationskräfte begleiten Kinder mit Unterstützungsbedarf im Kita-Alltag, beim Spielen, Essen und in der Gruppe. Eltern und Einrichtungen beraten wir zu Antrag und Ablauf, mehr im Ratgeber Integrationskraft in der Kita.
Ja, wir stellen laufend ein, zum Beispiel Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, Betreuungskräfte und Haushaltshilfen in Kaiserslautern und im Landkreis. Alle offenen Stellen finden Sie unter Karriere.
Ja. Wir holen Ihren Angehörigen zu Hause ab, begleiten ihn zur Praxis oder ins Krankenhaus in Kaiserslautern, bleiben während der Wartezeit und auf Wunsch auch im Gespräch dabei und bringen ihn wieder nach Hause. Die Begleitung ist mit Pflegegrad meist über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Mehr dazu bei unserer Alltagsbegleitung.
Ja. Ab Pflegegrad 2 können Sie beide Budgets nebeneinander nutzen: den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat und das Entlastungsbudget von bis zu 3.539 € im Jahr für Verhinderungspflege. So sind deutlich mehr Stunden Betreuung möglich. Wir planen das gern mit Ihnen, mehr unter stundenweise Verhinderungspflege.
Meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Melden Sie sich am besten schon vor der Entlassung, dann planen wir die ersten Einsätze so, dass Ihr Angehöriger zu Hause gut ankommt. Je nach Situation zahlt die Pflege- oder die Krankenkasse.
Wir sind in der Stadt Kaiserslautern und im gesamten Landkreis Kaiserslautern für Sie da, unter anderem in den Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Enkenbach-Alsenborn, Landstuhl, Otterbach-Otterberg, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach.
GLÜCKSMOMENTE GmbH, Am Altenhof 3, 67655 Kaiserslautern, in der Innenstadt nahe dem Schillerplatz.
Unsere Geschäftsstelle liegt zentral in der Innenstadt von Kaiserslautern, Am Altenhof 3, zwischen der Sparkasse und dem Schillerplatz.
Ja. Unser Büro Am Altenhof 3 hat einen rollstuhlgerechten Eingang. Behindertenparkplätze gibt es in unmittelbarer Nähe.
Sie finden uns auf glueck-kl.de, in unserem Google-Unternehmensprofil bei Google Maps und im Branchenverzeichnis der Stadt Kaiserslautern.
Unsere regulären Zeiten sind montags bis freitags von 9:00 bis 16:30 Uhr. Abweichende Zeiten, etwa an Feiertagen, finden Sie aktuell in unserem Google-Unternehmensprofil.
Wir unterstützen Menschen im Alltag mit fünf Schwerpunkten: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung, Beratung und Inklusion, zum Beispiel Schulbegleitung. Eine Übersicht finden Sie unter Leistungen.
Unsere Haushaltshilfe in Kaiserslautern übernimmt Staubsaugen, Wischen, Bad- und Küchenreinigung, Fensterputzen, Wäsche und Bügeln, Schränke auswischen und Gardinenpflege. Was genau wir tun, legen Sie fest.
Ja. Unsere Haushaltshilfen waschen, trocknen, bügeln und legen Ihre Kleidung und Heimtextilien ordentlich zusammen.
Ja. Fensterputzen gehört zu unserer Haushaltshilfe. Auf Wunsch hängen wir auch Gardinen ab, waschen sie und hängen sie wieder auf.
Ja. Wir bereiten einfache, gesunde Mahlzeiten zu, gern auch gemeinsam mit Ihnen, besonders wenn Sie selbst nicht mehr regelmäßig kochen können oder möchten.
Ja. Wir gehen gemeinsam mit Ihnen einkaufen oder erledigen den Einkauf für Sie. Die Einkaufsliste stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Ja. Wir begleiten Sie zuverlässig zum Arzt in Kaiserslautern, helfen bei der Anmeldung in der Praxis und bringen Sie auf Wunsch wieder nach Hause.
Ja. Ob Spaziergang im Park, Besuch beim Bäcker oder der Weg zur Kirche: Unsere Alltagsbegleitung begleitet Sie sicher und mit Freude.
Ja. Wir nehmen uns Zeit für Gespräche, lesen vor, schauen gemeinsam Fotoalben an oder spielen Gesellschaftsspiele. Diese Seniorenbetreuung zu Hause beugt Einsamkeit im Alter vor.
Ja. Wir erklären geduldig die wichtigsten Funktionen, zum Beispiel Videotelefonie mit der Familie, und helfen bei kleinen Problemen. Für ausführliche Schulungen vermitteln wir an Partner.
Leichte Aufgaben wie Füttern, Gassi gehen oder das Katzenklo reinigen sind möglich, soweit unsere Zulassung sie abdeckt. Fragen Sie uns gern, was in Ihrem Fall geht.
Leichte Aufgaben wie Blumen gießen oder Laub kehren übernehmen wir gern. Für größere Gartenarbeiten empfehlen wir Gartenbaubetriebe aus der Region Kaiserslautern.
Organisatorisch ja: Wir helfen bei der Planung und vermitteln an zuverlässige Partner. Umzüge selbst dürfen wir als Betreuungsdienst nicht durchführen.
Ja. Wir helfen beim Ausfüllen von Formularen, Anträgen und Unterlagen der Pflegekasse, persönlich und verständlich erklärt.
Ja. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Betreuung, Haushaltshilfe und Ihren Ansprüchen bei der Pflegekasse. Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeld-Empfänger sind bei uns im Aufbau. Mehr dazu in unserem Ratgeber Pflegeberatung.
Ja. Ohne Pflegegrad nutzen Sie unsere Leistungen als Selbstzahlerin oder Selbstzahler. Mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten im Rahmen der Budgets.
Rufen Sie uns an unter 0631 / 34 37 04 02, schreiben Sie per WhatsApp an 0176 / 6123 4780 oder per E-Mail an info@glueck-kl.de. Wir nehmen Ihre Daten auf, klären Ihre Wünsche, und meist kann es innerhalb weniger Tage losgehen.
Nach dem ersten Kontakt schicken wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen, vor allem den Dienstleistungsvertrag. Halten Sie, falls vorhanden, den Bescheid über Ihren Pflegegrad bereit. Sobald alles unterschrieben ist, planen wir Ihre ersten Einsätze.
Das kostenlose Erstgespräch findet telefonisch, in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause statt. Wir lernen Sie kennen, klären Ihren Bedarf und Ihre Ansprüche bei der Pflegekasse und beantworten alle offenen Fragen.
Ja. Ihre Wünsche sind uns wichtig, und die Chemie soll stimmen. Passt es einmal nicht, finden wir gemeinsam eine andere Bezugsperson.
Ja, wenn möglich. Unser Konzept beruht auf festen Bezugspersonen, denn das schafft Vertrauen und Verlässlichkeit.
Ja. Wenn es menschlich nicht passt, sagen Sie es uns einfach. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, ohne komplizierten Ablauf.
Das entscheiden Sie: einmal im Monat, wöchentlich oder mehrmals pro Woche. Wir richten uns nach Ihrem Bedarf und Ihrem Budget bei der Pflegekasse.
Meist 60, 90 oder 120 Minuten, je nach Ihrem Wunsch. Andere Einsatzzeiten sind nach Absprache möglich.
Ja, nach Absprache. Wir planen feste Termine, damit Sie sich darauf verlassen können. Änderungen sind möglich, sprechen Sie uns dafür bitte frühzeitig an.
Ja. Sie legen fest, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Sie Unterstützung möchten. Ihre Betreuungskraft kommt dann regelmäßig zur selben Zeit.
In der Regel 24 bis 72 Stunden, nachdem die unterschriebenen Unterlagen vorliegen. In dringenden Fällen oft noch schneller.
Ja, in vielen Fällen. Melden Sie sich telefonisch oder per WhatsApp, und wir suchen gemeinsam eine schnelle Lösung, auch bei spontanen Engpässen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp, möglichst früh. Je eher wir Bescheid wissen, desto besser können wir planen, und desto eher vermeiden Sie Kosten für sehr kurzfristige Absagen.
Ein kurzer Anruf genügt. Wir sagen die Termine ab oder pausieren die Betreuung, bis Sie wieder zu Hause sind. Danach geht es mit Ihrer gewohnten Betreuungskraft weiter.
Rufen Sie bitte kurz an, dann weiß Ihre Betreuungskraft Bescheid. Umgekehrt informieren wir Sie, falls wir uns einmal verspäten.
Nichts Besonderes. Seien Sie einfach zu Hause, alles Weitere besprechen wir beim ersten Termin persönlich. Für die Haushaltshilfe legen Sie bitte Ihre Reinigungsmittel bereit.
Ja. Als anerkannter Betreuungsdienst rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Aufwand für Sie. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.
Sobald der Vertrag steht, übernehmen wir die komplette Abrechnung. Wir dokumentieren jeden Einsatz, reichen die Nachweise bei Ihrer Pflegekasse ein und schicken Ihnen auf Wunsch eine Übersicht.
Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget von 131 €, das die Pflegekasse allen Menschen mit Pflegegrad zahlt, die zu Hause leben (§ 45b SGB XI). Damit können Sie anerkannte Angebote wie Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung bei uns nutzen, meist ohne eigene Kosten.
Das Entlastungsbudget fasst seit dem 1. Juli 2025 Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammen (§ 42a SGB XI). Ab Pflegegrad 2 können Sie damit zum Beispiel unsere stundenweise Verhinderungspflege bezahlen.
Ganz einfach: Sie beauftragen uns, und wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Der Entlastungsbetrag wird dabei automatisch verwendet, Sie müssen nichts beantragen oder vorstrecken.
Ja. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie. Wir prüfen gern mit Ihnen, wie viel Guthaben Sie noch haben.
Unsere Preise sind durch gesetzliche Vorgaben geregelt. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise, zum Beispiel über den Entlastungsbetrag. Vor Beginn erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Weil die Kosten davon abhängen, welche Leistungen Sie brauchen und über welches Budget der Pflegekasse abgerechnet wird. Deshalb erstellen wir für jede Kundin und jeden Kunden einen individuellen Kostenvoranschlag. Das ist transparenter als eine pauschale Liste.
Ja. Vor Vertragsbeginn und bei jeder Preisänderung erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag. So wissen Sie immer genau, was auf Sie zukommt.
Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse unsere Leistungen aus diesen Budgets:
- Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI, ab Pflegegrad 1)
- Entlastungsbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI, ab Pflegegrad 2)
- Umwandlungsanspruch: bis zu 40 % der Pflegesachleistung (§ 45a Abs. 4 SGB XI, ab Pflegegrad 2)
Nein. Bei Abrechnung über die Pflegekasse zahlen Sie nichts vorab. Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung.
Nur wenn Sie privat zahlen oder eine Übersicht wünschen. Rechnen wir mit der Pflegekasse ab, schicken wir Ihnen auf Wunsch eine Kopie zur Information.
In der Regel gar nicht, denn wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie lieber selbst abrechnen, bekommen Sie von uns alle nötigen Nachweise.
Ohne Pflegegrad zahlen Sie unsere Leistungen privat. Vor Beginn erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag, abgerechnet wird monatlich direkt mit Ihnen. Bekommen Sie später einen Pflegegrad, rechnen wir mit der Pflegekasse ab.
Nein. Unsere Preise sind durch gesetzliche Vorgaben geregelt und für alle gleich. Gibt es neue Förderungen oder Leistungen der Pflegekasse, zum Beispiel durch die Pflegereform, informieren wir Sie.
Ja. Mit allen Kundinnen und Kunden schließen wir einen gesetzlich vorgeschriebenen Dienstleistungsvertrag. Er regelt Leistungen, Preise, Rechte und Pflichten transparent und nachvollziehbar.
Nein. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Sie können den Vertrag jederzeit fristlos beenden.
Ja. Sie können den Vertrag jederzeit fristlos kündigen, zum Beispiel wenn sich Ihre Lebenssituation ändert oder Sie nicht zufrieden sind. Es gibt keine versteckten Klauseln.
Ja. Wenn Sie zum Beispiel im Urlaub oder im Krankenhaus sind, pausieren wir die Einsätze für diese Zeit. Melden Sie sich einfach kurz bei uns.
Nur wenn die Absage so kurzfristig kommt, dass wir den Termin nicht mehr anders vergeben können. Dann müssen wir ihn gegebenenfalls privat berechnen, weil die Pflegekasse ausgefallene Termine nicht zahlt. Sagen Sie deshalb bitte so früh wie möglich ab.
Auf Wunsch schicken wir eine Vertretung aus unserem Team, die wir vorher mit Ihnen abstimmen. So geht Ihre Unterstützung auch bei Urlaub oder Krankheit Ihrer festen Betreuungskraft weiter.
Dann versuchen wir Sie telefonisch zu erreichen. Erreichen wir Sie nicht, informieren wir Ihre Angehörigen oder den hinterlegten Kontakt, damit sicher ist, dass alles in Ordnung ist.
Sprechen Sie uns bitte direkt an. Oft hilft schon ein Gespräch oder ein Wechsel der Betreuungskraft. Wenn Sie nicht mehr weitermachen möchten, können Sie den Vertrag jederzeit fristlos kündigen.
Ja. Sie können zum Beispiel Haushaltshilfe mit Alltagsbegleitung oder Betreuung mit Begleitung zu Arztterminen kombinieren. Wir beraten Sie, welche Kombination zu Ihrem Bedarf und Ihren Budgets bei der Pflegekasse passt.
Für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Pflegegrad, pflegende Angehörige, Familien in Schwangerschaft und Wochenbett sowie Kinder mit Förderbedarf in Kaiserslautern und im Landkreis. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht unbedingt.
Ja. Sie stellen die Reinigungsmittel und Haushaltsgeräte, die wir nutzen sollen. So verwenden wir nur Produkte, die Sie kennen und vertragen.
Nein. Pflegerische und medizinische Leistungen dürfen nur zugelassene Pflegedienste erbringen. Die GLÜCKSMOMENTE GmbH ist ein reiner Betreuungsdienst und ergänzt einen Pflegedienst mit Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsbegleitung.
Ja. Die Begleitung von Kindern mit Behinderung gehört fest zu unserer Arbeit, im Kindergarten, in der Schule oder zu Hause. Wir stimmen die Unterstützung eng mit Eltern und Einrichtung ab.
Ja. Unsere Inklusionsbegleiterinnen und -begleiter unterstützen Kinder mit besonderem Förderbedarf in Schulen und Kitas, einfühlsam und verlässlich. Mehr dazu lesen Sie bei Inklusionsassistenz und Integrationskraft in der Kita.
Ja. Wir betreuen Ihren Angehörigen stundenweise zu Hause, damit Sie Zeit für Arzttermine, Erledigungen oder eine Pause haben. Mit Pflegegrad zahlt das oft die Pflegekasse, etwa als stundenweise Verhinderungspflege.
Ja. Wir begleiten Kinder zum Beispiel mit Diabetes, Epilepsie oder ADHS, nach individueller Absprache und in enger Zusammenarbeit mit der Familie. Medizinische Behandlungspflege übernehmen wir nicht.
Ja. Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter unterstützen Kinder mit Förderbedarf zuverlässig im Schulalltag in Kaiserslautern und im Landkreis. Dabei arbeiten wir eng mit Schulen, Eltern und Kostenträgern zusammen.
Ja. Wir bieten stundenweise Kinderbetreuung zu Hause an, zum Beispiel bei Krankheit, in den Ferien oder bei Betreuungslücken. Sprechen Sie uns an, wir finden eine passende Lösung.
Ja. Wir arbeiten regelmäßig mit Jugendämtern, Sozialämtern und Schulen in Stadt und Landkreis Kaiserslautern zusammen und begleiten Maßnahmen der Eingliederungshilfe, Jugendhilfe und Schulbegleitung, immer in enger Absprache mit den Eltern.
Ja. Wenn Sie das Persönliche Budget nutzen, können wir auf dieser Grundlage Leistungen der Inklusion oder Assistenz für Ihr Kind übernehmen. Wir beraten Sie gern, wie das in Ihrem Fall funktioniert.
Ja. Wir unterstützen Eltern bei Anträgen, zum Beispiel für eine Schulbegleitung oder Integrationshilfe, und begleiten auf Wunsch Gespräche mit Jugendamt, Sozialamt oder Schule.
Ja. Die GLÜCKSMOMENTE GmbH ist ein nach Landesrecht Rheinland-Pfalz anerkannter Betreuungsdienst. Deshalb können wir viele Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen, zum Beispiel über den Entlastungsbetrag.
Alle Mitarbeitenden sind für ihre Aufgaben geschult, zum Beispiel als zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI oder mit Erfahrung in der Inklusionsbegleitung. Regelmäßige Weiterbildungen gehören fest dazu.
Ja. Unsere Betreuungskräfte bilden sich laufend fort, unter anderem zu Demenz, Kommunikation, Pflegeversicherung, Hygiene und Verhalten im Notfall.
Ja. Alle Mitarbeitenden sind über die GLÜCKSMOMENTE GmbH unfall- und haftpflichtversichert. Tätigkeiten außerhalb unserer Zulassung, zum Beispiel schwere Gartenarbeit, übernehmen wir deshalb nicht.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich nach der DSGVO. Ihre Daten speichern wir sicher und verschlüsselt auf unseren eigenen Systemen. Zugriff haben nur Mitarbeitende, die die Daten für Ihre Betreuung brauchen.
Nur wenn es für die Leistung zwingend nötig ist, zum Beispiel für die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, und nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Eine Weitergabe zu Werbezwecken findet nicht statt.
Ja. Nach der DSGVO können Sie jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten verlangen, schriftlich oder persönlich. Mehr dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Durch feste Bezugspersonen, regelmäßige Rückmeldungen von Kundinnen und Kunden, interne Qualitätschecks und offene Kommunikation. So merken wir früh, wenn etwas nicht passt, und können schnell reagieren.
Jede Beschwerde nehmen wir ernst. Sprechen Sie uns direkt an, telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Wir klären den Fall zeitnah und finden gemeinsam eine Lösung, etwa durch ein Gespräch, einen Wechsel der Betreuungskraft oder angepasste Leistungen.
Ein Pflegedienst übernimmt medizinische und körperliche Pflege. GLÜCKSMOMENTE ist ein Betreuungsdienst: Wir bieten Haushaltshilfe, Betreuung, Alltagsbegleitung, Beratung und Inklusionsbegleitung, aber keine Pflege. Beides lässt sich gut kombinieren und wird über unterschiedliche Budgets der Pflegekasse abgerechnet.
Rufen Sie uns montags bis freitags von 9:00 bis 16:30 Uhr unter 0631 / 34 37 04 02 an. Außerhalb dieser Zeiten hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir rufen zuverlässig zurück.
Ja. Unter 0176 / 6123 4780 erreichen Sie uns auch per WhatsApp. Außerhalb der Geschäftszeiten nimmt unser KI-Assistent erste Anfragen entgegen und vereinbart einen Rückruf mit unserem Team.
Schreiben Sie uns an info@glueck-kl.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Startseite. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.
Ja, Sie können während unserer Öffnungszeiten montags bis freitags von 9:00 bis 16:30 Uhr vorbeikommen. Unser Büro liegt Am Altenhof 3 in der Innenstadt von Kaiserslautern. Mit einem kurzen Anruf vorab vermeiden Sie Wartezeiten.
Wir sind montags bis freitags von 9:00 bis 16:30 Uhr für Sie da: telefonisch unter 0631 / 34 37 04 02, per WhatsApp unter 0176 / 6123 4780 oder persönlich in unserem Büro in Kaiserslautern. Außerhalb dieser Zeiten rufen wir Sie zurück.
Ja. Auf Wunsch führen wir das kostenlose Erstgespräch bei Ihnen zu Hause in Kaiserslautern oder im Landkreis. Alternativ beraten wir Sie telefonisch oder in unserer Geschäftsstelle Am Altenhof 3 in der Innenstadt.
Als Angehörige oder Angehöriger können Sie die Anmeldung für Ihre Eltern übernehmen. Rufen Sie uns an, schreiben Sie per WhatsApp oder kommen Sie ins Büro. Wir klären gemeinsam den Bedarf, beraten Sie zu Pflegegrad und Pflegekasse und starten die Betreuung in Kaiserslautern schnell und unkompliziert.
Meist schon am selben oder am nächsten Werktag. Nach Ihrem Anruf, Ihrer WhatsApp-Nachricht oder E-Mail melden wir uns kurzfristig und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch: telefonisch, in unserem Büro in Kaiserslautern oder bei Ihnen zu Hause.
Bewertungen unserer Kundinnen und Kunden finden Sie in unserem Google-Unternehmensprofil. Dort sehen Sie auch Fotos, unsere Öffnungszeiten und die Anfahrt zum Büro Am Altenhof 3. Über eine Bewertung von Ihnen freuen wir uns sehr.