Eine Schwangerschaft kann den Alltag schneller verändern, als man es erwartet. Vielleicht hat Ihre Frauenärztin Ihnen Schonung empfohlen. Vielleicht kosten Übelkeit, Kreislaufprobleme oder Schmerzen so viel Kraft, dass Einkaufen, Kochen und Wäsche liegen bleiben. Nach der Geburt kommt oft eine neue Belastung hinzu. Das Baby braucht Aufmerksamkeit. Gleichzeitig laufen Mahlzeiten, Geschwisterkinder und der Haushalt weiter.
Eine Haushaltshilfe nimmt Ihnen praktische Aufgaben ab. So bleibt mehr Zeit für Erholung, das Baby und einen ruhigeren Familienalltag.
Eine Haushaltshilfe kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Haushalt wegen der Schwangerschaft vorübergehend nicht weiterführen können. Das kann zum Beispiel bei ärztlich empfohlener Schonung, starken Beschwerden, einer Mehrlingsschwangerschaft oder nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein.
Auch vorzeitige Wehen oder eine Situation, in der Sie sich überwiegend schonen sollen, können den Alltag zu Hause erschweren. Es geht nicht darum, ob einzelne Aufgaben lästig werden. Es geht darum, ob wichtige Aufgaben medizinisch bedingt nicht mehr ausreichend erledigt werden können.
Geschwisterkinder machen die Situation oft noch anspruchsvoller. Kita, Schule, Mahlzeiten und Wäsche warten nicht. Für den Anspruch auf Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung muss aber nicht zwingend ein weiteres Kind im Haushalt leben. Die Krankenkasse prüft den Bedarf immer im Einzelfall.
Unterstützung nach der Geburt und im Wochenbett
Der Unterstützungsbedarf endet nicht mit der Geburt. Im Wochenbett braucht der Körper Zeit. Nach einem Kaiserschnitt, einer schweren Geburt oder Geburtsverletzungen können Bücken, Tragen, längeres Stehen und Einkaufen zunächst kaum möglich sein.
Eine Haushaltshilfe kann in dieser Zeit dafür sorgen, dass der Haushalt nicht zur zusätzlichen Sorge wird. Sie ersetzt keine Hebamme und keine medizinische Versorgung. Bei Fragen zur Gesundheit von Mutter oder Kind bleiben Hebamme, Frauenarztpraxis, Kinderarztpraxis oder Klinik die richtigen Ansprechpartner.
Unsere Unterstützung findet im Alltag statt. Dort, wo sich Aufgaben stapeln und Sie eine verlässliche Hilfe brauchen.
Was kann eine Haushaltshilfe konkret übernehmen?
Welche Hilfe passend ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, dem genehmigten Umfang und den anfallenden Aufgaben ab. Typische Unterstützungen sind:
- Einkäufe und notwendige Besorgungen
- einfache Mahlzeiten vorbereiten
- Wäsche waschen, aufhängen und zusammenlegen
- übliche Reinigungsarbeiten und Ordnung im Haushalt
- Unterstützung bei der Organisation des Familienalltags
- Entlastung im Alltag mit Geschwisterkindern
GLÜCKSMOMENTE bietet Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung für Menschen, die im Alltag praktische Unterstützung benötigen. Medizinische Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe und Hebammenleistungen gehören nicht zu unserem Angebot.
Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Gesetzlich Versicherte können nach § 24h SGB V Anspruch auf Haushaltshilfe haben. Voraussetzung ist, dass sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung ihren Haushalt nicht weiterführen können und keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann.
Die Krankenkasse prüft jeden Antrag einzeln. Für den Antrag wird üblicherweise eine Bescheinigung benötigt. Ärztin, Arzt oder Hebamme können darin begründen, warum Haushaltshilfe nötig ist und für welchen Zeitraum sie voraussichtlich benötigt wird.
Die Leistung nach § 24h SGB V ist grundsätzlich zuzahlungsfrei. Der Anspruch der Versicherten und die Abrechnung mit einem konkreten Dienst sind aber zwei verschiedene Punkte. Ob und wie GLÜCKSMOMENTE den Einsatz abrechnen kann, richtet sich nach der Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse und dem vorgesehenen Abrechnungsweg. Klären Sie das möglichst vor dem ersten Einsatz mit Ihrer Krankenkasse.
So begleiten wir Sie bei der Antragstellung
Wer in einer belastenden Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt Hilfe sucht, braucht klare Antworten. Deshalb beginnen wir mit einem persönlichen Informationsgespräch. Wir besprechen, welche Aufgaben aktuell schwerfallen und welche Unterstützung benötigt wird.
Wir helfen Ihnen beim Sortieren der Unterlagen und begleiten Sie bei der Antragstellung. Auch Partner, Angehörige, Hebammen und Frauenarztpraxen können sich an uns wenden, wenn sie praktische Hilfe für eine Schwangere oder Mutter im Wochenbett organisieren möchten.
Die Entscheidung über Anspruch, Umfang und Kostenübernahme trifft immer die zuständige Krankenkasse. Wir geben keine Zusage im Namen der Krankenkasse. Wir helfen Ihnen aber, den Ablauf verständlich vorzubereiten.
Eine feste Bezugsperson schafft Ruhe
In Schwangerschaft und Wochenbett verändert sich viel. Ständig wechselnde Personen bringen oft zusätzliche Unruhe. Deshalb planen wir nach Möglichkeit mit einer festen Bezugsperson.
Eine vertraute Mitarbeiterin oder ein vertrauter Mitarbeiter kennt die Abläufe im Haushalt und weiß, worauf die Familie Wert legt. Sie müssen nicht bei jedem Einsatz alles neu erklären. Das schafft Verlässlichkeit für Sie, Ihr Baby und mögliche Geschwisterkinder.
Falls einmal eine Vertretung nötig ist, stimmen wir das rechtzeitig mit Ihnen ab.
Haushaltshilfe in Stadt und Kreis Kaiserslautern
GLÜCKSMOMENTE unterstützt Familien in Stadt und Kreis Kaiserslautern. Eine frühe Anfrage hilft, den Einsatz gut vorzubereiten. Das gilt besonders dann, wenn eine Schonung bereits absehbar ist, ein Kaiserschnitt geplant wird oder nach der Geburt schnell Entlastung gebraucht wird.
Auch bei kurzfristigem Bedarf prüfen wir, welche Unterstützung möglich ist. Melden Sie sich deshalb lieber frühzeitig. So können Antrag, Genehmigung und Einsatzplanung besser zusammenpassen.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Schwangerschaft und Wochenbett
Kann ich Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad erhalten?
Ja. Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung nach § 24h SGB V setzt keinen Pflegegrad voraus. Die Krankenkasse prüft den Antrag im Einzelfall.
Muss eine Ärztin oder Hebamme Haushaltshilfe bescheinigen?
Für den Antrag wird üblicherweise eine Bescheinigung über Notwendigkeit, Umfang und voraussichtliche Dauer benötigt. Diese kann bei Schwangerschaft und Entbindung von einer Ärztin, einem Arzt oder einer Hebamme ausgestellt werden.
Gilt Haushaltshilfe auch nach einem Kaiserschnitt?
Ja. Nach einem Kaiserschnitt kann Haushaltshilfe nötig sein, wenn Sie Ihren Haushalt wegen der Entbindung oder ihrer Folgen vorübergehend nicht weiterführen können. Über den Antrag entscheidet die Krankenkasse.
Kann die Haushaltshilfe bei Geschwisterkindern entlasten?
Ja. Die Unterstützung kann den Familienalltag entlasten. Der genaue Umfang richtet sich nach dem Bedarf und der Genehmigung der Krankenkasse.
Wie schnell kann GLÜCKSMOMENTE unterstützen?
Wir prüfen kurzfristig, welche Unterstützung in Stadt und Kreis Kaiserslautern möglich ist. Melden Sie sich möglichst früh, damit Antrag, Genehmigung und Einsatzplanung gut vorbereitet werden können.
Übernimmt GLÜCKSMOMENTE medizinische oder Hebammenleistungen?
Nein. Wir unterstützen hauswirtschaftlich und alltagsnah. Medizinische Pflege, Behandlungspflege und Hebammenleistungen gehören nicht zu unserem Angebot.
Weitere allgemeine Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen zur Haushaltshilfe.
Persönlich beraten lassen
Sie benötigen Unterstützung während der Schwangerschaft oder im Wochenbett? Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation, erklären den möglichen Ablauf und besprechen, wie wir Sie im Alltag entlasten können.
Sie können telefonisch, per E-Mail oder über unsere Website [Kontakt aufnehmen].
GLÜCKSMOMENTE GmbH
Am Altenhof 3
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 / 34 37 04 02